Wenn ein Autofahrer betrunken und übermüdet einen Unfall verursacht, darf die Kaskoversicherung ihre Zahlung kürzen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-4 U 101/10) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Autofahrer war mit einem Blutalkoholwert von 0,55 Promille und ermüdet mit seinem Wagen von der Straße abgekommen und hatte ein Verkehrsschild gerammt. Die Versicherung warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor und zahlte nur 75 Prozent des Schadens. Zu Recht, entschieden die Richter. Dem Fahrer sei bewusst gewesen, dass er ein Risiko eingeht, wenn er betrunken und übermüdet Auto fährt.
Wenn Einzelhändler in ausländischen Urlaubsregionen ihren Kunden anbieten, Kreditkartenzahlungen in Euro statt in der Landeswährung abzurechnen, zahlen Kunden meist drauf. Davor warnt der Bundesverband Öffentlicher Banken. Händler rechnen den Betrag nämlich meist zu einem schlechten Wechselkurs in Euro um, sodass es für den Kunden deutlich teurer wird. Urlauber sollten deshalb beim Einkauf darauf bestehen, dass die Kreditkarte mit dem Betrag in der Landeswährung belastet wird. In diesem Fall rechnet der Kreditkartenanbieter die Summe in Euro um - zu einem für den Kunden meist vorteilhafteren Kurs.
Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt oder sie sich nicht leisten kann, sollte sich über alternative Policen Gedanken machen. Dazu rät die Stiftung Warentest, die mehrere Alternativen untersucht hat. Eine Möglichkeit ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die zahlt, wenn der Versicherte keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann. Günstige Angebote gibt es von Interrisk, Europa sowie Aachen-Münchener. Frauen zahlen hier einen Jahresbeitrag zwischen 600 und 710 Euro, Männer zwischen 560 und 670 Euro. Eine weitere Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Police genannt. Sie zahlt einmalig eine Geldsumme, wenn beim Versicherten Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder multiple Sklerose diagnostiziert werden. Für eine Versicherungssumme von 300.000 Euro zahlte der Modellkunde im Warentest-Vergleich zwischen 1300 und 2600 Euro pro Jahr.
Die neuen Kfz-Wechselkennzeichen, mit denen man seit Anfang Juli zwei Fahrzeuge abwechselnd nutzen kann, sind finanziell nicht attraktiv, warnt der Finanzvertrieb MLP. Die Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen: Das Hauptnummernschild kann man nach Bedarf zwischen beiden Fahrzeugen hin- und herwechseln, zusätzlich hat jedes Fahrzeug ein fest angebrachtes Nebenkennzeichen. Die Zulassung der Fahrzeuge ist teurer als bei Wagen mit herkömmlichen Kennzeichen, weil die Behörden höhere Gebühren für den erhöhten Verwaltungsaufwand ansetzen. Außerdem müssen Fahrzeughalter die Herstellung der zusätzlichen Kennzeichen bezahlen. Und beide Fahrzeuge müssen auf den gleichen Halter zugelassen sein und benötigen in der Versicherung jeweils einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Mit Rabatten der Versicherer können Kunden nicht rechnen, wenn sie zwei Wagen versichern wollen, weiß MLP.
Verspätet sich der Flug in den Urlaub um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft ihren Kunden eine Entschädigung zahlen. Die beträgt je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro, teilt der Automobilklub ADAC mit. Wer keinen einzelnen Flug, sondern eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei einer Flugverspätung den Reisepreis mindern. Dabei gilt als Faustformel: Ab einer Verspätung von vier Stunden dürfen Kunden pro weitere Stunde den Reisepreis um fünf Prozent des Tagesreisepreises kürzen. Kommt ein Koffer verspätet am Urlaubsort an, dürfen Pauschalurlauber den Reisepreis ebenfalls kürzen - um bis zu 40 Prozent des Tagesreisepreises.