FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Marktberichte Anleihen + Devisen » Steuerfreibeträge ideal nutzen

Merken   Drucken   12.09.2009, 10:00 Schriftgröße: AAA

Erbschaftssteuer: Steuerfreibeträge ideal nutzen

Die neue Erbschaftsteuer beschert überlebenden Ehegatten mehr Abgabenfreiheit. Selbst Millionen lassen sich am Finanzamt vorbeischleusen - völlig legal.
Von der seit diesem Jahr geltenden Erbschaftsteuerreform profitiert der überlebende Ehegatte gleich doppelt: Er erhält neue Privilegien, ohne dass die alten wegfallen. Das führt etwa dazu, dass ein millionenschwerer Nachlass ohne Abgaben vermacht werden kann.
Generell werden 500.000 Euro statt zuvor 307.000 Euro als Ehegatten-Freibetrag abgezogen. Ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro gibt es obendrauf, es sei denn, der Witwe stehen zusätzliche Versorgungsansprüche von ihrem verstorbenen Mann zu. Hinzu kommt der Zugewinnausgleich, sofern das Paar diesen Güterstand gewählt hatte. Dieser bleibt unabhängig von der Höhe steuerfrei und ermittelt sich fiktiv in etwa so wie im Fall einer Scheidung. Für den nach Abzug dieser drei Positionen verbleibenden Betrag gilt dann der Steuersatz, der bei sieben Prozent anfängt.
Die eigene Immobilie wird unabhängig von Wert und Größe nicht in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt, sofern die Witwe diese nach dem Tod noch zehn Jahre lang selbst nutzt. Dieses neu eingeführte Privileg greift sogar für das Domizil in einem anderen EU-Staat. Jedoch muss die Ehefrau den langen Zeitraum durchhalten. Denn Vermietung, Leerstand, Verkauf oder Umwidmung als Zweitwohnsitz lassen die Steuerpflicht aufleben. Nur einen späteren Umzug ins Pflegeheim sieht der Fiskus als Ausnahme.
Übernimmt die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes die Chefposition, wirkt sich das positiv auf die Erbschaftsteuer aus. Die entfällt nämlich komplett, wenn sie innerhalb von zehn Jahren wenig Mitarbeiter entlässt, keine wichtigen Betriebsteile verkauft und das Unternehmen nicht schließt. Hält sie nur acht Jahre die Vorgaben des Fiskus ein, lebt die Steuer zeitanteilig mit 20 Prozent wieder auf. Bei einem Firmenvermögen von bis zu 3,4 Mio. Euro gilt für die Steuerfreiheit eine Frist von sieben Jahren.
Da es den persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro alle zehn Jahre erneut gibt, lohnen rechtzeitige Zuwendungen zu Lebzeiten. Das bereits vorab übertragene Vermögen fällt so aus dem steuerpflichtigen Nachlass heraus. Sofern der Nachwuchs Eigenheim oder Firma erben soll, ist ein testamentarisches Vermächtnis ratsam. Dann können Sohn oder Tochter die Steuerfreiheit nutzen. Erben die Kinder jedoch zusammen mit der Mutter, gelingt das im Rahmen der Erbengemeinschaft nur anteilig.
Geändertes Erbrechte und Pflichtteil
Reform Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für das Erbrecht. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass missgünstige Menschen ihr Vermögen verschenken, damit für den Pflichtteil der Erben nichts übrig bleibt. Diese können nun vom Beschenkten eine Erfüllung des Pflichtteils verlangen.
Ehegatten Bisher konnten Pflichtteilserben (Ehegatten, Eltern, Kinder des Verstorbenen) die Schenkungen zurückholen, die bis zu zehn Jahre vor dem Tod erfolgt sind. Die Frist bleibt, doch der Anspruch sinkt pro Jahr um zehn Prozent. Bei Schenkungen in der Ehe beginnt diese Frist aber erst ab Auflösung der Ehe. So soll verhindert werden, dass der Erblasser seine Kinder durch Schenkungen an die Ehefrau enterbt. Andreas Kurz
  • Aus der FTD vom 12.09.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6376  [60.11 +0,95%
  Euro Stoxx 50 2173,43  [16.91 +0,78%
  Dow Jones 12529,75  [33.6 +0,27%
  Nasdaq Composite 2839,38  [-10.74 -0,38%
  Euro 1,25726 USD  [0.00377 +0,30%
  Brent-Öl 106,56 USD  [0.25 +0,24%
Tweets von FTD.de Finanz-News

Weitere Tweets von FTD.de

Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
  • Kursverluste, Ärger mit Behörden und der Nasdaq: Das Börsenparkett ist zu glatt für Facebook. Die Internetstars aus Kalifornien sehen am Aktienmarkt aus wie Anfänger. Damit es Ihnen nicht so geht: Testen Sie Ihr Börsenwissen.

    Bei einem Verlust von 30 Prozent - wie stark müsste der Aktienkurs steigen, damit Sie wieder beim Anfangsniveau angelangt sind?

    Börsen-Quiz: Machen Sie es besser als Facebook

    Alle Tests

  14.03. Quiz Kennen Sie sich aus im DAX?

Wer seit Jahresbeginn auf Aktien setzt, kann sich bislang über einen satten Gewinn freuen. Mischen Sie mit bei der Rally - im Quiz von FTD.de. Testen Sie ihr DAX-Wissen.

Seit wann gibt es den DAX?

Quiz: Kennen Sie sich aus im DAX?

Alle Tests

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote