In einer fünfteiligen FTD-Serie gewähren Frauen Einblick in ihre Finanzen. Sie zeigen, wie stark die Einkommensschere im Alter aufgehen kann. Doch selbst, wer spät vorsorgt, kann seine Rente aufpeppen.
| Geändertes Erbrechte und Pflichtteil |
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| Reform Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für das Erbrecht. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass missgünstige Menschen ihr Vermögen verschenken, damit für den Pflichtteil der Erben nichts übrig bleibt. Diese können nun vom Beschenkten eine Erfüllung des Pflichtteils verlangen. |
| Ehegatten Bisher konnten Pflichtteilserben (Ehegatten, Eltern, Kinder des Verstorbenen) die Schenkungen zurückholen, die bis zu zehn Jahre vor dem Tod erfolgt sind. Die Frist bleibt, doch der Anspruch sinkt pro Jahr um zehn Prozent. Bei Schenkungen in der Ehe beginnt diese Frist aber erst ab Auflösung der Ehe. So soll verhindert werden, dass der Erblasser seine Kinder durch Schenkungen an die Ehefrau enterbt. Andreas Kurz |