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Merken   Drucken   02.11.2010, 13:39 Schriftgröße: AAA

Neue Vorgaben: Wie Anleihegläubiger bluten sollen

Die Rettung von Banken und Staaten im Zuge der Finanzkrise kostet Tausende Milliarden. Für den Großteil kommen Steuerzahler auf - während Investoren verschont werden. Das wird sich ändern. Ein Überblick. von Christine Mai  Frankfurt, Barbara Schäder, Frankfurt und Tobias Bayer  Zürich
Die Finanzkrise mag die Welt mit ungeahnter Wucht getroffen haben - eines war jedoch deprimierend vertraut: Gerieten systemrelevante Banken ins Trudeln, mussten reihenweise Steuerzahler und Aktionäre einspringen. Dahinter steht das Prinzip des "Too big to fail", also das Dilemma, das bestimmte Finanzunternehmen schlicht zu groß oder mit anderen Marktteilnehmern verflochten sind, um sie pleite gehen zu lassen, weil das enorme Marktturbulenzen auslösen würde.
Eine Gruppe von Akteuren blieb jedoch außen vor: die Anleihegläubiger. Vielen Politikern und Regulierern stößt das zunehmend bitter auf, während sie versuchen, mit neuen Regeln Lehren aus der Krise zu ziehen. Einige, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), gehen noch weiter: Sie wollen die Geldgeber auch bei der Rettung verschuldeter Staaten heranziehen. "Private Investoren müssen auch einen Beitrag leisten", bekräftigte Merkel am Dienstag in einer Rede in Brügge.
Weltweit wird an Plänen gearbeitet, Anleihegläubigern einen Teil der Kosten für die Rettung oder Abwicklung von Banken sowie Hilfsaktionen für Staaten aufzubürden. Die Vorstöße sind umstritten, Kritiker warnen vor unbeabsichtigten Konsequenzen. So könnten sich die Refinanzierungskosten drastisch erhöhen. FTD.de gibt einen Überblick.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will erreichen, dass Verbindlichkeiten einer Bank im Krisenfall in Aktienkapital umgewandelt werden können. In einer vor rund zwei Wochen veröffentlichten Mitteilung heißt es, an den Kosten sollten neben Aktionären und der Bankenbranche selbst "so weit wie möglich die Gläubiger der betreffenden Institution in der normalen Rangfolge" beteiligt werden.
Der Vorschlag ist Teil eines Pakets neuer Regeln für Krisen im Finanzsektor. Konkrete Gesetzesentwürfe will Barnier im Frühjahr 2011 vorlegen. Die Kommission warnt allerdings selbst, dass diverse rechtliche und politische Fragen noch offen seien.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will im kommenden Frühjahr ...   EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will im kommenden Frühjahr Gesetzesvorschläge vorlegen
Dabei geht es um die Frage, ob Finanzaufseher die Macht bekommen, Schulden unter bestimmten Bedingungen abzuschreiben oder umzuwandeln, oder ob vorgeschrieben wird, dass die Möglichkeit solcher Schritte in den Verträgen zwischen Geldhäusern und Anleihegläubiger festgeschrieben werden.
Außerdem ist noch unklar, welche Arten von Verbindlichkeiten unter die Regel fallen sollen. Mit Blick auf besicherte Anleihen, Derivate oder innerhalb einer Konzerngruppe bestehenden Verbindlichkeiten etwa täten sich schwierige Fragen auf, so die Kommission. Die Behörde wirft auch die Frage auf, welche Auswirkungen die Abgrenzung des Geltungsbereichs auf die Rangfolge der einzelnen Klassen von Anleihegläubigern hätte. Sie will allerdings in jedem Fall bei der Abschreibung von Schulden die Rangfolge einhalten, die auch im Insolvenzfall gilt. Demnach würden Inhaber nachrangiger Anleihen vor jenen Investoren zur Kasse gebeten, die vorrangige Papiere halten.
Die Kommission ist sich auch bewusst, dass eine Beteiligung der Anleihegläubiger erhebliche Auswirkung auf die Finanzierungskosten der Geldhäuser haben dürfte. Es bestehe zudem die Gefahr, dass Banken mehr kurzfristige Papiere ausreichten - eine Praxis, von der Regulierer weltweit die Branche abbringen wollen. Wahrscheinlich seien auch Regeln für die Passivseite der Bilanzen der Banken nötig, argumentiert die Kommission.
Die bisherigen Pläne der Bundesregierung bleiben deutlich hinter den Überlegungen der Europäischen Kommission zurück. Zwar soll es bei der Restruktuierung systemrelevanter Banken möglich sein, Forderungen von Gläubigern in Anteile des jeweiligen Kreditinstituts umzuwandeln. Eine Umwandlung gegen den Willen der betroffenen Gläubiger schließt das Gesetz zur Restrukturierung und Abwicklung systemrelevanter Banken aber ausdrücklich aus. Eingriffe in die Eigentumsrechte von Bestandsaktionären sind dagegen möglich.
Als weiteren Mechanismus der Krisenvorsorge sieht das Gesetz, das 2011 in Kraft treten soll, die Einführung einer Bankenabgabe vor. Der Bundestag hat die Pläne bereits verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
In den USA sind mit der großen Finanzmarktreform umfassende Regeln zur Abwicklung systemrelevanter Institute auf den Weg gebracht worden. Damit schließen die Vereinigten Staaten eine Regulierungslücke: Die Einlagensicherung FDIC konnte bislang nur Bankholdings abwickeln, für die Investmentbank Lehman Brothers oder den Versicherer AIG hingegen gab es schlicht keine Vorgaben. Das Geldhaus meldete daraufhin Insolvenz an, der Versicherer wurde mit Steuergeld gerettet.
Nun wird eine staatliche "Resolution Authority" geschaffen, die es ermöglichen soll, auch solche Unternehmen abzuwickeln. Die FDIC arbeitet die detaillierten Regeln dafür aus. In einem ersten Entwurf, der Mitte Oktober veröffentlicht wurde, warnt sie, "alle Gläubiger müssen sich darauf einstellen, bei einer Liquidation Verluste hinzunehmen."
FDIC-Chefin Sheila Bair geht auch Inhaber vorrangiger Papiere an   FDIC-Chefin Sheila Bair geht auch Inhaber vorrangiger Papiere an
Das gilt auch für die Inhaber vorrangiger Papiere. Sie sollen nach dem Willen der FDIC nur für den Marktwert der Sicherheiten Schutz genießen. Verbindlichkeiten, die mit US-Staatsanleihen besichert sind, würden gemäß den Plänen zum Nominalwert bewertet.
"Diese Vorgabe sollte weitere Anreize für Marktteilnehmer schaffen, hoch liquide und leicht zu bewertende Sicherheiten wie US-Staatsanleihen zu nutzen, um kurzfristige Schulden zu besichern", argumentiert die FDIC. "Der Einsatz von illiquiden Sicherheiten zur Besicherung kurzfristiger Verbindlichkeiten war ein Hauptgrund dafür, dass die Finanzmärkte während der Krise einfroren."
Kritiker fürchten allerdings, dass die Gläubiger aus kriselnden Unternehmen flüchten könnten, um den drohenden Einbußen zu entgehen. Das könnte zu einem "Run" auf die Firmen führen und deren Probleme damit noch verschärfen.
Die Schweiz hat auf die Debatte um die Gläubigerhaftung bereits eine Antwort gefunden: Pflichtwandelanleihen (Contingent Covertibles, kurz Cocos) sollen nach dem Vorschlag einer Expertenkommission Großbanken wie die UBS  und Credit Suisse  im Krisenfall stabiler machen. Sinkt die Eigenkapitalquote unter eine bestimmte Schwelle, werden die Anleihen automatisch in Aktien getauscht. Das Eigenkapital der Institute wird somit wieder aufgepolstert.
Damit würden die Gläubiger deutlich mehr Risiko tragen als klassische Anleiheinvestoren. Denn mit dem Kauf eines Cocos setzen sie sich der Gefahr aus, dass gerade dann aus ihren Anleihen Aktien werden, wenn die Bank auf Krisenkurs ist - und die Aktien womöglich schon stark an Wert eingebüßt haben.
Investoren sind skeptisch
Entsprechend unsicher ist allerdings, ob die Pflichtwandelanleihen überhaupt Abnehmer finden. Eine FTD-Umfrage unter potenziellen Investoren förderte bei dem Thema große Zurückhaltung zu Tage.
"Nach dem jetzigen Kenntnisstand werden Coco-Bonds nur im negativen Fall wandelbar, das heißt, wenn sich eine Bank in Schwierigkeiten befindet. Für unsere traditionellen Wandelanleihenfonds dürften sie kaum in Frage kommen, solange keine Wandlung im positiven Fall möglich wäre", sagt Michael Fest, Leiter Wandelanleihen bei Man Investments, einem der größten Anbieter von Dachfonds und Hedge-Fonds weltweit.
An Rettungsaktionen für hochverschuldete Staaten wie Griechenland sollen in Zukunft neben den Steuerzahlern auch private Investoren beteiligt werden. Der Grundgedanke: Zahlreiche Banken und Versicherungen haben mit dem Kauf griechischer Staatsanleihen in der Vergangenheit gut verdient, weil die Papiere hohe Zinsen abwarfen. Das Risiko eines Ausfalls dieser Anleihen wurde den Geldhäusern aber vorerst vom Steuerzahler abgenommen, weil die übrigen Euro-Staaten und der Internationale Währungsfonds Athen mit einem Hilfspaket in Höhe von 110 Mrd. Euro beisprangen.
Bei künftigen Schuldenkrisen sollen die Lasten gerechter verteilt werden. Auf Betreiben Deutschlands und Frankreichs soll der EU-Vertrag bis 2013 so geändert werden, dass bei Rettungsaktionen auch "die Rolle des Privatsektors" berücksichtigt wird, wie es im Beschluss des jüngsten EU-Gipfels heißt.
EZB-Präsident Jean-Claude Trichet warnt vor den Folgen einer ...   EZB-Präsident Jean-Claude Trichet warnt vor den Folgen einer Vertragsänderung
Bedeuten kann dies eigentlich nur, dass die Inhaber von Staatsanleihen künftig auf die fristgerechte Rückzahlung eines Teils ihrer Investitionen verzichten müssen. Praktisch müssten sie dem betroffenen Land also Schulden erlassen oder Zahlungsaufschub gewähren. Wie hoch die Abschläge ausfallen könnten, ist allerdings noch völlig unklar.
Die geplante Vertragsänderung bringt neue Probleme mit sich. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet  warnte auf dem EU-Gipfel, Anleger würden das Risiko einer Umschuldung einpreisen - und für Investitionen in Anleihen kriselnder Staaten noch höhere Renditen fordern als bislang. Damit würden die Refinanzierungskosten dieser Länder weiter steigen.
Die Zinsen, die Anleger für Investitionen in Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten fordern, sind nach dem Gipfel bereits gestiegen. Zehnjährige griechische Staatsanleihen rentierten am Dienstag erstmals seit Ende September bei elf Prozent. Die Risikoprämie, die Anleger dafür verlangen, dass sie griechische Staatsanleihen anstelle vergleichbarer deutscher Papiere halten, stieg um 19 auf 819 Basispunkte. Geschürt wurde die Nervosität wohl auch durch Äußerungen des stellvertretenden griechischen Ministerpräsidenten Theodore Pangalos. Dieser hatte am Wochenende in einem Zeitungsinterview gesagt: "Schulden sind dazu da, umstrukturiert zu werden." Ein Regierungssprecher beeilte sich anschließend aber zu versichern, eine Umschuldung komme nicht in Frage.
In Irland strebt die Regierung an, den Anleihegläubigern zumindest einen Teil der Kosten für die Bankenrettung aufzudrücken. Inhaber vorrangiger Papiere sollen zwar nicht gezwungen werden, sich zu beteiligen. Finanzminister Brian Lenihan schränkte dies kürzlich nur leicht ein, als er sagte, die Regierung werde sich nicht in den Weg stellen, sollten die verstaatlichten Häuser Anglo Irish Bank sowie die Bausparkasse Irish Nationwide "einvernehmliche Diskussionen" mit diesen Investoren führen wollen.
Anders sieht es mit den Inhabern von Nachranganleihen aus. Anglo Irish bot Investoren vor einigen Wochen den Umtausch von 1,6 Mrd. Euro an Nachranganleihen an - allerdings zu einem Abschlag von 80 Prozent. Wer das Angebot nicht annimmt, muss mit noch harscheren Konditionen leben: In diesem Fall erhalten Gläubiger nur 1 Cent je 1000 Euro Nominalwert.
Irlands Finanzminister Brian Lenihan droht Investoren mit einem Gesetz   Irlands Finanzminister Brian Lenihan droht Investoren mit einem Gesetz
Eine Gruppe von Gläubigern wehrt sich dagegen. Das Angebot sei "nicht vereinbar mit den Prinzipien einer fairen und gleichen Behandlung von Gläubigern". Die Investoren drohen, die Restrukturierung zu blockieren. Dazu hätten sie genug Stimmen. Nach eigenen Angaben halten sie Papiere im Wert von mehr als 690 Mio. Euro. Anglo Irish will das Angebot nicht nachverhandeln.
In der Hinterhand hat die Regierung allerdings noch ein weiteres Instrument: Sie arbeitet an Gesetzen, die die Auflösung und Restrukturierung von Banken regeln sollen. Speziell sollen sie nach Lenihans Worten eine Beteiligung nachrangiger Gläubiger an den Kosten für die Abwicklung oder Sanierung von Anglo Irish und Irish Nationwide regeln.
Angewiesen auf das Wohlwollen der Investoren
Der Konflikt illustriert, wie schwer es sein dürfte, Investoren an den Kosten für Bankenrettungen oder -abwicklungen zu beteiligen. Für Irland ist der Streit besonders heikel. Sollte der Inselstaat Anleiheinvestoren vergrätzen, würde sich die ohnehin prekäre Lage weiter verschärfen. Irische Banken hängen extrem vom Geld der Europäischen Zentralbank ab, weil sie auf dem Markt bereits heute kaum Mittel bekommen.
Auch die Bereitschaft der Investoren, irische Staatsanleihen zu kaufen, könnte dann weiter nachlassen. Bereits derzeit steigen die Renditen so stark, dass die Regierung für Oktober und November geplante Emissionen absagte. Der Risikoaufschlag, den Anleger dafür verlangen, dass sie zehnjährige irische Staatsanleihen kaufen statt vergleichbarer Bundespapiere, kletterten am Dienstag auf ein neues Rekordhoch von 474 Basispunkten.
  • FTD.de, 02.11.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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