Restrukturierung. Kein schönes Wort. Steht es doch für das volle Gruselprogramm, das abläuft, wenn ein Unternehmen in die Krise taumelt. Wenn Kollegen gehen, Kosten beschnitten werden und Banken Ja sagen müssen. Im Tausch für die vage Hoffnung, dass doch noch alles gut wird. Wenn da nicht die Anleihe-Gläubiger wären.
Denn wer die Schuldverschreibung (oder auf Englisch: den Bond) eines Unternehmens zeichnet, erwartet am Ende der Laufzeit nicht nur einen hübschen Zinsgewinn, sondern hat auch bei der Rettung der Firma mitzureden - und kann womöglich eine Sanierung blockieren. Möglich machte es das alte deutsche Schuldverschreibungsgesetz von 1899. Das in seinen 110 Lebensjahren praktisch kaum geänderte Regelwerk sah nur in wenigen Fällen Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger vor - etwa wenn es darum ging, zum Wohl des angeschlagenen Anleiheschuldners, also des Unternehmens, das die Schulverschreibung begeben hatte, die Zinsen herabzusetzen. Was vom Gesetz nicht geregelt wurde, musste von den Gläubigern de facto einstimmig beschlossen werden. Doch diese Einstimmigkeit war wegen der unterschiedlichen Interessen der Investoren praktisch kaum erreichbar.
Refinanzierung über den Kapitalmarkt einfacher
"Das war mit ein Grund, warum nahezu alle Anleihen deutscher Unternehmen unter ausländischem Recht begeben worden sind", erklärt Christian Becker von der Wirtschaftskanzlei Görg. Das deutsche Recht spielte jahrzehntelang keine Rolle im Anleihesektor. Die Unternehmen setzten lieber auf aufwendige und kostspielige Umwege und emittierten ihre Anleihen unter angloamerikanischem Recht.
Mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz, das in der vergangenen Woche in Kraft getreten ist, könnte nun die Refinanzierung über den Kapitalmarkt vor allem für mittelständische Unternehmen einfacher und attraktiver werden, die diese Umwege scheuten. "Damit sind verbesserte Bedingungen für die Zukunft geschaffen, gerade in einer Zeit, in der die Kapitalmärkte für die Unternehmen wegen einer drohenden Kreditklemme bei den Banken immer wichtiger werden", sagt Sebastian Bock, Partner der Anwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.