Bei freiwilligen Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen können Banken keine Versicherungsansprüche geltend machen. Das stellt ein Rechtsexperte des Derivateverbands ISDA klar. Allerdings ist das Schlüsselwort Freiwilligkeit umstritten.
Trotz des geplanten Schuldenerlasses für Griechenland werden Inhaber griechischer Staatsanleihen wohl keine Versicherungsleistungen für ihre Verluste erhalten. Der Derivateverband International Swaps and Derivatives Association (ISDA) werde die zwischen dem Bankenverband IIF und den Euro-Regierungen ausgehandelte Abschreibung von 50 Prozent auf hellenische Staatsanleihen wohl nicht als Kreditereignis werten, sagte ein ISDA-Rechtsexperte der Nachrichtenagentur Reuters. Nur wenn die ISDA ein solches Ereignis feststellt, werden Kreditausfallderivate (CDS) auf griechische Staatsanleihen fällig.
Da die Beteiligung von Banken und Versicherungen an dem Schuldenerlass freiwillig sei, seien die Abschreibungen nicht als Zahlungsausfall zu werten, zitierte Reuters den Leiter der ISDA-Rechtsabteilung David Geen. "Eine freiwillige Vereinbarung löst üblicherweise keine CDS-Zahlungen aus." Die endgültige Entscheidung liege allerdings beim zuständigen Fachausschuss des Verbands, dem sogenannten Determinations Committee.
Ackermann spricht von einem "befriedigenden Kompromiss"
Der Ausschuss hat 15 stimmberechtigte Mitglieder, die von zehn Banken und fünf großen Finanzinvestoren entsandt werden, darunter Blackrock und der weltgrößte private Anleihefonds Pimco.
Unter den zehn stimmberechtigten Kreditinstituten sind die Deutsche Bank und der französische Branchenprimus BNP Paribas, die an der Aushandlung des Schuldenerlasses maßgeblich beteiligt waren. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ist der Präsident des internationalen Bankenverbands IIF. Er bezeichnete den vereinbarten Schuldenerlass am Donnerstag als "befriedigenden Kompromiss". Die Euro-Gruppe hatte zeitweise Abschreibungen von 60 Prozent gefordert.
Zwar kam der Kompromiss nicht ganz freiwillig zustande: Die Euro-Regierungen hatten in den Verhandlungen gedroht, die Banken notfalls zu einem Forderungsverzicht zu zwingen. Auf der anderen Seite bleibt offen, ob Geldhäuser, die sich nicht an die IIF-Vereinbarung halten, tatsächlich zu Abschreibungen genötigt werden können.
Laut dem Datenregister DTCC liegt der Nettonominalwert ausstehender CDS auf griechische Papiere derzeit bei 3,7 Mrd. Dollar. Das ist die Summe, die bei Feststellung eines Kreditereignnisses durch die ISDA maximal ausgezahlt werden müsste.
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