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21.02.2012, 10:44
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Umschuldung:
Private Gläubiger müssen mehr Verzicht üben
Der Anteil, den die privaten Gläubiger an dem Rettungspaket für Griechenlands schultern müssen, ist höher ausgefallen als zuvor erwartet. Wer seine Forderungen nicht freiwillig um 53,3 Prozent abschreiben will, soll dazu gezwungen werden.
Banken, Fonds oder Versicherungen verzichten bei der Umschuldung Griechenlands auf mehr Geld als bislang veranschlagt. Teil des 130 Mrd. Euro umfassenden Rettungspakets ist für sie ein Schuldenschnitt von 53,5 Prozent. Bislang war von 50 Prozent die Rede gewesen. Der Internationale Bankenverband IIF hat dem bereits zugestimmt. Die Analysten der Deutschen Bank zeigten sich überrascht, dass sich der IIF in nur einer Nacht habe überreden lassen. Für die Zustimmung zu den 50 Prozent habe er schließlich fast ein Jahr gebraucht.
Damit steigt der Anteil der Privaten von gut 100 Mrd. Euro auf etwa 107 Mrd. Euro. Private Gläubiger stehen insgesamt für 200 Mrd. der 350 Mrd. Euro griechischer Schulden. Zudem wird die Verzinsung von drei auf zwei Prozent gesenkt. So hoch soll der Zinssatz der 30-jährigen Anleihen sein, die die privaten Investoren im Tausch erhalten. So soll erreicht werden, dass bis 2020 die griechischen Schulden von derzeit mehr als 160 Prozent auf 120,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sinken. Vor dem Treffen hatte es einen Bericht der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) gegeben, wonach die bislang angedachten Sanierungsbemühungen nur für eine Reduktion auf 129 Prozent des BIP reichen würden.
Schuldenkrise
Ein ganz normaler Akt der griechischen Tragödie
"Jeder hatte begriffen, dass dies der Augenblick der Wahrheit ist", sagte der belgische Finanzminister Steven Vanackere nach dem 13-stündigen Verhandlungsmarathon gegenüber Journalisten.
Diejenigen Gläubiger, die nicht freiwillig an dem geplanten Schuldenschnitt teilnehmen wollen, sollen per Gesetz zu einem Forderungsverzicht gezwungen werden. Die Regierung werde dem Parlament dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, gab das griechische Finanzministerium nach der Einigung auf neue Rettungsmaßnahmen für das überschuldete Land bekannt. Der Entwurf sieht demnach gemeinsame Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) vor, mit denen eine Mehrheit der Gläubiger entscheidet, wie hoch der Forderungsverzicht ausfällt. Eine Minderheit, die damit nicht einverstanden ist, muss sich in diesem Fall dem Votum beugen. Dieses Gesetz ist vor allem auf viele Hedge-Fonds gemünzt, die darauf gepokert haben, überhaupt keinen Schnitt mitmachen zu müssen.
Teil 2: EZB beteiligt sich
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FTD.de, 21.02.2012
© 2012 Financial Times Deutschland,
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