Geld anlegen nach Plan: Von Aktien bis Hedge-Fonds, von Edelmetallen bis zu Index-Zertifikaten.
| Kleine Ausnahme |
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| Sonderregel Banken brauchen keine Abgeltungsteuer von losen Personenzusammenschlüssen einzubehalten, wenn sie im Schnitt wenig Ertrag aufweisen. Dies hat das Finanzministerium aus Vereinfachungsgründen angeordnet (Az.: IV C 1 - S 2252/08/10003). |
| Bedingung Der Klub muss hierfür mindestens sieben Mitglieder haben und der Depotbank jeweils an Neujahr die Anzahl der Mitglieder mitteilen. Zudem dürfen die jährlichen Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Gewinnen 300 Euro und verteilt auf jedes einzelne Mitglied 10 Euro nicht übersteigen. |
| Anwendung Diese Ausnahme wird eher bei Sparkonten von Kegelvereinen oder Sportgruppe wirken, da Investmentklubs die Schwelle von 300 Euro im Jahr meist überschreiten. Grundstücks-, Erben- oder Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen die Ausnahme nicht nutzen. |