Anlegerschutz:So funktioniert die Einlagensicherung
Im Notfall sind die Kunden von Banken in Deutschland durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesvarbandes Deutscher Banken geschützt. FTD.de erklärt die Fakten zur Einlagensicherung.
Der Fonds wird von 180 Privatbanken getragen. Er bietet Anlegern Schutz, der weit über die gesetzlich garantierte Mindestsicherung von 20.000 Euro - abzüglich eines Selbstbehalts von 10 Prozent - hinausgeht. Wie hoch die Garantie im Einzelnen ist, hängt von der Größe der einzelnen Bank ab, das Minimum beträgt aber 1,5 Mio. Euro. Der genaue Wert kann auf der Internetseite des Bundesvarbandes Deutscher Banken (BdB) abgefragt werden. Auch Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen springen bei der Pleite eines ihrer Mitglieder ein und haften solidarisch, sodass die Einlagen ihrer Kunden sogar zu 100 Prozent geschützt sind.
Der Fonds finanziert sich durch eine jährliche Umlage seiner Mitglieder. Kommt es zum Schadensfall werden diese Einlagen, also die Kundegelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf.
Zunächst springt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ein, die 90 Prozent der Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften bis zu maximal 20.000 Euro abdeckt. Der Einlagensicherungsfonds des BdB erstattet nicht nur den zehnprozentigen Selbstbehalt als auch weit höhere Summen. Die maßgebliche Sicherungsgrenze der jeweiligen Bank entspricht 30 Prozent des Eigenkapitals dieser Bank. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei 5 Mio. Euro.
Er schützt die Einlagen der Kunden. Also das Geld, das sie auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt haben. Zudem sind die Sparbriefe geschützt, die auf den Namen der Kunden lauten. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie etwa Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagezertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Da Aktien und Fonds von der Bank nur im Depot verwahrt werden und damit im Eigentum der Kunden bleiben, ist der Schutz durch den Einlagensicherungsfonds nicht notwendig. Das Depot kann also jederzeit auf eine andere Bank übertragen werden.
Kommt die Finanzaufsicht (Bafin) zu dem Ergebnis, dass für die Bank keine Chance besteht, die Geschäfte fortzuführen, oder dauert das Moratorium (siehe unten) bereits sechs Wochen an, stellt sie den so genannten Entschädigungsfall fest. Erst dann kann der Einlagensicherungsfonds damit beginnen, die Anleger zu entschädigen. Dazu wird jeder Kunde angeschrieben. Seit 1976 wurden 24 Hilfs- und Stützungsaktionen durchgeführt.
Das Moratorium wird von der Bafin verhängt, um zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die Bank am Leben zu erhalten. Es dauert längstens sechs Wochen. In dieser Zeit darf die Bank lediglich Zahlungen entgegennehmen, die zur Tilgung der Schulden bestimmt sind.
Hinter dem Fonds steht nahezu die gesamte private deutsche Kreditwirtschaft. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden voll entschädigt. Angaben über die konkrete Belastbarkeit macht der Verband aber nicht. Dass der Fonds allerdings nicht unbegrenzt belastbar ist, belegen Aussagen der Privatbanken in den Rettungsverhandlungen zur Hypo Real Estate. Als Vertreter des Finanzministeriums die Privatbanken warnten, dass deren Einlagensicherungsfonds bei einer HRE-Insolvenz bis zu 17 Mrd. Euro ausgleichen müsste, antworteten die Bankenvertreter: So viel Geld sei in dem Fonds gar nicht vorhanden. Gesetzlich seien sie nur in geringerem Umfang zu Zahlungen verpflichtet. Das berichteten Beteiligte der FTD.
Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Fonds eine Versicherung. Damit fiele unter anderem Versicherungssteuer an und das Verfahren teurer. Daher verzichtete der BdB bei Gründung des Fonds auf einen Rechtsanspruch.
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