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Merken   Drucken   12.10.2008, 18:11 Schriftgröße: AAA

Bilanzierungsregeln: Die fröhliche Wiederkehr der deutschen Vorsicht  

Ob FASB, IASB oder Standardisierungsrat: Weltweit kommen die Bilanzgremien der gebeutelten Finanzbranche entgegen und weichen vom kritisierten "Fair Value Accounting" ab. Der Beifall der Banken ist ihnen sicher. von Rolf Lebert und Christine Mai
Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) darf es schon, die Europäer werden in Kürze folgen: Die US-Bilanzierungsregeln Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) und die in Deutschland seit Anfang 2008 verbindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) werden gelockert.
Beschlossen, um maximale Transparenz in die Bilanzen zu bekommen, machen sie jetzt den Banken das Leben schwer. Kritiker halten die Pflicht zur Zeitwertbilanzierung (Fair Value Accounting) für einen regelrechten Brandbeschleuniger in der Krise. Permanente Abschreibungen auf Vermögenswerte, für die es keine Marktpreise mehr gibt, lassen die Kapitalbasis der Finanzkonzerne erodieren, was die Aktienkurse drückt und die Aufnahme neuer Gelder erschwert.
Jetzt aber steht ein Paradigmenwechsel an: Das Vorsichtsprinzip der totgesagten deutschen Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) feiert fröhliche Urständ. Die an kurzfristigen Investoreninteressen orientierte Rechnungslegung angloamerikanischer Provenienz wird vorerst unter den Trümmern der globalen Finanzkrise beerdigt.
Es gilt bei den Bilanzgremien als ausgemacht, dass diese Woche seitens Europäischer Union und nationaler Regulierungsbehörden weitreichende Änderungen am Fair Value Accounting beschlossen werden. Wirksam werden sollen sie sogar schon für das dritte Quartal. Kernstück der Änderungen wird sein, dass zum Fair Value oder Marktpreis bewertete Wertpapiere aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand umgebucht werden dürfen, wo sie bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Der Druck, Wertpapiere permanent abzuschreiben, würde deutlich geringer werden.
Damit würde die IFRS-Systematik außer Kraft gesetzt. So ist bisher verboten, Wertpapiere aus marktnahen Beständen in marktfernere Kategorien zu verschieben. Jedes Wertpapier musste bei der Anschaffung einer Kategorie zugeordnet werden: dem Zeitwertbestand ("Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss"), den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ("Assets Available for Sale") oder den bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestionen ("Held-to-Maturity Assets). Im Einzelnen sieht das aus wie folgt:

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