Sie können beispielsweise die Kosten für Solar- und Windparkanlagen ab sofort wieder mit bis zu 25 Prozent als Betriebsausgaben absetzen und müssen sie nicht zu gleichen Teilen über die Nutzungsdauer verteilen. Diese Gesetzesänderung für Anschaffungen ab 2009 bringt damit entweder höhere Verluste in der Startphase oder mindert den schon anfallenden Anfangsgewinn. Beim späteren Verkauf ist die steuerliche Belastung jedoch höher, da die dann noch vorhandenen Buchwerte in der Bilanz niedriger sind als bei Anwendung der linearen Abschreibung mit gleichen Jahresraten. Daraus ergibt sich ein größerer steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, und dieser ist mit dem Fiskus zu teilen.
Über die gesamte Fondslaufzeit von 8 bis 15 Jahren ist die steuerliche Belastung somit gleich. Da gewerbliche Alternativenergiefonds meist Anfangsverluste von mehr als zehn Prozent prognostizieren, zahlen sie in den ersten Jahren ohnehin keine Steuern. Das Minus aus der Startphase ist erst mit späteren Gewinnen verrechenbar.
Anders sieht es bei vermögensverwaltenden Fonds aus, die Flugzeuge und Lokomotiven verleasen. Die höhere degressive Abschreibung mindert die jährlichen steuerpflichtigen Einnahmen. Der niedrige Restbuchwert spielt beim Verkauf dagegen keine Rolle, da die Wirtschaftsgüter erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden. Die Erlöse sind steuerfrei und fließen somit fast brutto an die Anleger. Zwar können auch Containerfonds die degressive Abschreibung verwenden. Da die Fonds die Container jedoch im Schnitt nur sechs Jahre leasen, wird die Zehnjahresfrist nicht erreicht. Für die zuvor gewährten höheren Abschreibungsbeträge müssen sie über den höheren Verkaufsgewinn ebenfalls Steuern nachzahlen.
Das Konjunkturpaket erlaubt zudem eine Sonderabschreibung von 20 Prozent, die auch Solar- oder Windfonds nutzen können. Der steuerliche Effekt gleicht sich langfristig jedoch ebenfalls aus.