FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Marktberichte Aktien » Das Finanzamt reist mit

Merken   Drucken   25.07.2009, 09:00 Schriftgröße: AAA

Kontrollen auf Reisen: Das Finanzamt reist mit

Ob Bargeld, Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg - der Zoll schaut beim Grenzübertritt jetzt noch genauer hin. von Robert Kracht
Seit gut zwei Jahren müssen Ferien- oder Geschäftsreisende beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro deklarieren und über Herkunft wie Empfänger des Geldes lückenlos Auskunft geben. Zu dieser Pflicht kommt jetzt eine weitere Kontrollmöglichkeit für den Zoll hinzu. Das in wenigen Tagen in Kraft tretende Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz erlaubt es den Beamten künftig, nach Unterlagen zu suchen, die nicht in direktem Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Bargeldverkehr stehen.
Wer jetzt in den Urlaub fährt oder fliegt, muss also spätestens auf dem Rückweg damit rechnen, dass die Zöllner Ausschau nach Kontoauszügen, Depotaufstellungen oder Einzahlungsbelegen halten. Werden sie fündig, dürfen sie die Unterlagen ans Finanzamt senden, ohne dass dafür ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss.
Unter anderem sind mitgeführte Euro-, Franken- oder Dollar-Scheine ...   Unter anderem sind mitgeführte Euro-, Franken- oder Dollar-Scheine meldepflichtig
Meldepflichtig sind die Kontounterlagen nicht, wohl aber mitgeführte Euro-, Franken- oder Dollar-Scheine sowie Reiseschecks, Wertpapiere, Sparbücher und Zinskupons. Werden Grenzen innerhalb der EU überschritten, sind zusätzlich noch Goldbarren und -münzen anzugeben. Führt die Reise aus dem EU-Raum hinaus oder von dort wieder zurück, sind mitgeführte Geld- und Wertpapiere eigenständig zu melden. Innerhalb der EU ist Geld im Gepäck nur auf Nachfrage von Zoll oder Bundespolizei anzugeben. Solche Kontrollen sind jedoch an jedem Ort in Deutschland möglich
Geht es hingegen mit dem Pkw in die Schweiz, dem Schiff nach Norwegen oder mit dem Flugzeug in die Türkei oder die USA, muss eine schriftliche Deklaration bei der Zollstelle erfolgen, über die der EU-Raum verlassen oder wieder betreten wird. Fährt der Münchner beispielsweise nach Wien, um von dort aus in die Südsee zu fliegen, muss er seine Reiseschecks am Flughafen der Donaumetropole an einem extra dafür vorgesehenen Schalter angeben. Hinzu kommen Name und Anschrift, Mittelherkunft und -verwendung sowie geplante Reisewege und Verkehrsmittel. Die gleiche Prozedur erwartet den Florida-Urlauber, der von Frankfurt aus startet. Bei der Rückreise sind die Angaben erneut vorzunehmen, diesmal an einem rot gekennzeichneten Ausgang für anmeldepflichtige Waren.
Damit auch keine Angaben vergessen werden, gibt es hierfür einen Extravordruck mit allen relevanten Fragen. Den haben auch die Schaffner zur Hand, wenn es mit dem Zug über Basel in die Schweiz geht. Die Angaben sind wahrheitsgemäß vorzunehmen, Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro geahndet werden. Wird beispielsweise das Urlaubsgeld nicht angegeben, ist das bereits strafbar.

Teil 2: Ein letztes Hintertürchen

  • FTD.de, 25.07.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6435,6  [104.56 +1,65%
  Euro Stoxx 50 2192,85  [42.69 +1,99%
  Dow Jones 12555,71  [51.23 +0,41%
  Nasdaq Composite 2857,19  [9.98 +0,35%
  Euro 1,27377 USD  [-0.00713 -0,56%
  Brent-Öl 108,89 USD  [0.6 +0,55%
Tweets von FTD.de Finanz-News

Weitere Tweets von FTD.de

Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
  14.03. Quiz Kennen Sie sich aus im DAX?

Wer seit Jahresbeginn auf Aktien setzt, kann sich bislang über einen satten Gewinn freuen. Mischen Sie mit bei der Rally - im Quiz von FTD.de. Testen Sie ihr DAX-Wissen.

Seit wann gibt es den DAX?

Quiz: Kennen Sie sich aus im DAX?

Alle Tests

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote