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Merken   Drucken   22.09.2008, 15:05 Schriftgröße: AAA

Leerverkäufe: Verkaufsverbot erzürnt Hedge-Fonds  

Sündenböcke für Kursstürze: Die Aufseher etwa in den USA und Deutschland haben Leerverkäufe von Finanzaktien verboten. Vor allem Hedge-Fonds trifft der Eingriff - einige von ihnen wollen dagegen klagen. von Elisabeth Atzler (Frankfurt) und Gregor Haake (Hamburg)
Der Hedge-Fonds-Branchenverband Alternative Investment Management Association (Aima) akzeptiert die aktuelle Sperre von Leerverkäufen zwar, ist aber verärgert. Die Vereinigung dringt darauf, dass das Verbot so rasch wie möglich aufgehoben wird. Man unterstütze Eingriffe, die die Finanzmärkte wieder ins Gleichgewicht brächten, sagte Aima-Chefin Florence Lombard. Aber das Leerverkaufsverbot werde kein Vertrauen in das Banksystem zurückbringen.
"Aima zweifelt nicht nur daran, ob das aktuelle Verbot von Leerverkäufen durch die Aufseher sein Ziel erreichen wird", so der Verband. Die Maßnahmen könnten auch bedauerliche Folgen haben, unter anderem die falsche Preisstellung für Anlageprodukte, die an einen Index gebunden seien. Ähnlich äußerte sich der deutsche Branchenverband Bundesverband Alternative Investments.
Ende vergangener Wochen hatten die Aufsichtsbehörden in den USA, Großbritannien und Deutschland Leerverkäufe bestimmter Finanzaktien vorübergehend verboten. Bei deutschen Aktien gilt die Sperre bis Jahresende für Aareal Bank , Allianz , AMB Generali , Commerzbank , Deutsche Bank , Deutsche Börse , Deutsche Postbank , Hannover Rück , Hypo Real Estate , MLP  und Münchener Rück . Die Aufseher wollen so heftige Kurseinbußen der Bank- und Versicherertitel verhindern. Für die betroffenen Institute kann der Kursverfall Existenz bedrohend werden, weil er die Aufnahme von Fremdkapital erschwert.
"Wir halten die Verfügung der BaFin für unpräzise und die Aktienauswahl für willkürlich. Das ganze wirkt ein wenig hektisch und nicht gut durchdacht", sagte der Vorstand des Brokerhauses Sino, Ingo Hillen, FTD.de. Beispielsweise seien sowohl die Rechtsgrundlagen als auch die -folgen unklar. Zudem gebe es auch andere Möglichkeiten, auf fallende Kurse zu spekulieren – etwa über Puts. "Ich habe noch nie erlebt, dass ein Unternehmen durch Leerverkäufe untergegangen ist, wohl aber durch schlechtes Management." Sein Haus werde sich an die Verfügung halten, den Kunden aber weiterhin Leerverkäufe der Rechtslage entsprechend ermöglichen.

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  • FTD.de, 22.09.2008
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