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Merken   Drucken   08.03.2010, 14:57 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Beteiligungen sollen Wertpapiere werden

Das Bundesfinanzministerium plant, dass sich die Vermittler geschlossener Fonds registrieren müssen. Ziel ist, dass die BaFin bei einer nicht anlegergerechten Beratung Bußgelder verhängen kann.

Finanzminister Wolfgang Schäuble will Beteiligungsmodelle zu Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) erklären. Sie würden damit strengeren Regeln unterworfen als bisher. Wer geschlossene Fonds vermittelt, muss sich künftig registrieren, geht aus den vergangene Woche vorgestellten Plänen hervor. Wird nicht anlegergerecht beraten, könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bußgelder verhängen.

Die Pläne würden die Branche zwar aufmischen, gehen Kritikern aber nicht weit genug. Anlegeranwalt Klaus Nieding bemängelt, dass es nach wie vor der Geschädigte wäre, der vor Gericht einen Fehler beweisen müsste. "Da er jedoch in den meisten Fällen kaum Zugang zu den relevanten Unterlagen der Banken und Anlageberater bekommt, ist dies extrem schwer", sagt er. Diese Mauer, die Anlageberater und nicht deren Kunden schützt, müsse durch eine Beweislastumkehr eingerissen werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble   Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble

Schäuble zufolge sollen Anleger künftig grundsätzlich erfahren, wer wie viel Provision erhält. Für Banken gilt das schon jetzt, unter freien Vermittlern ist das dagegen umstritten. Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch und Gerhard Schick fordern mehr: Schäuble schreibe "keine Zeile zur Regulierung des falschen Anreizsystems, der provisionsgesteuerten Beratung". Auch die "Einbeziehung des Verbraucherschutzes in die Aufsicht" fehlt ihnen. Die BaFin hatte bislang ohnehin kaum Befugnisse, geschlossene Fonds zu regulieren. Die Emissionshäuser müssen zwar Verkaufsprospekte erstellen und sich von der BaFin gestatten lassen, doch die Behörde prüft nur, ob alle formalen Vorgaben erfüllt sind. Nach Schäubles Plan würde die BaFin künftig zumindest prüfen, ob die Angebote kohärent, also ohne innere Widersprüche sind, wie sie dies bei Wertpapieren tut. Das wäre aber noch weit entfernt von einer profunden inhaltlichen Prüfung.

Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VGF, wehrt sich dagegen, dass die Fonds unter das WpHG fallen sollen. "Der Charakter von Finanzinstrumenten beziehungsweise Wertpapieren und von geschlossenen Fonds unterscheidet sich grundlegend", sagt er.

Etliche Bestimmungen aus dem Wertpapierhandelsgesetz würden allerdings ohnehin gar nicht oder nur eingeschränkt für die Fonds gelten, weil sie nicht börsennotiert sind. Insiderhandel wäre strafbar, Analysten und Journalisten unterlägen bei ihren Analysen Sorgfaltspflichten, so wie dies etwa bei Aktien der Fall ist. Weitgehende Publizitätspflichten wären damit aber nicht verbunden. Börsennotierte Unternehmen müssen wichtige Nachrichten zeitnah veröffentlichen, für die Beteiligungsmodelle würde das nicht gelten. Anleger erfahren derzeit oft erst mit Verzögerung von Problemen ihres Fonds. Für potenzielle Käufer solcher Anteile über den Zweitmarkt ist es somit oft schwer, sich ein Bild vom Wert einer Beteiligung zu machen.

Bislang wehrte die Branche alle Versuche ab, Beteiligungen zu Finanzinstrumenten zu erklären. Diesmal muss sich die Lobby beeilen: Noch im April will das Finanzministerium einen Gesetzentwurf vorstellen, der im Sommer das Kabinett passieren soll.

  • FTD.de, 08.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland
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