Der Fiskus kommt Anlegern mit einem niedrigen Einkommensteuersatz bei der Erstattung zu viel gezahlter Abgeltungsteuer entgegen. Die Finanzämter werden künftig schon bei der vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen niedrigere Beträge festsetzen, wenn der individuelle Tarif unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt. Darauf weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein hin (Az.: VI 305-S 2297-109).
Bundesweit mehren sich Anträge von Anlegern, die geringere Vorauszahlungen leisten wollen. Sparer können über die sogenannte Günstigerprüfung durchrechnen lassen dürfen, ob die Progression auf ihr Gesamteinkommen inklusive der Kapitalerträge unter 25 Prozent liegt.
Dann gibt es insoweit Abgeltungsteuer zurück. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz darüber, gilt der Antrag als nicht gestellt. Dieses Prozedere kann nun terminlich vorgezogen werden, indem die gesamten voraussichtlichen Kapitaleinnahmen 2010 dem Finanzamt gemeldet werden.