Das Gericht stellte zugleich fest, dass die rund 760 Mitgliedsfirmen der EdW keine Sonderbeiträge an die Einrichtung zu zahlen haben, da unter anderem das Volumen der Entschädigungszahlungen noch nicht feststehe.
Die EdW hatte gehofft, vor Gericht einen Sonderbeitrag von 30 Mio. Euro bei den Wertpapierfirmen durchsetzen und danach mit ersten Entschädigungszahlungen beginnen zu können. Nach dieser Entscheidung steht die gesamte Konzeption der EdW auf der Kippe. Sollte das noch nicht rechtskräftige Urteil in den nächsten Instanzen bestätigt werden, müsste das Gesetz vollständig überarbeitet werden. "Das gesamte System der EdW ist damit infrage gestellt und gehört endlich auf den Prüfstand der Politik", erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführer AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung.
Der nach betrügerischen Manipulationen im März 2005 zusammengebrochene Finanzdienstleister Phoenix hatte bei seinen Anlegern einen Schaden von 600 Mio. Euro angerichtet. Bisher haben sehr wenige Phoenix-Anleger Geld gesehen, obwohl die EdW per Gesetz verpflichtet ist, die Gläubiger mit bis zu 20.000 Euro zu entschädigen.
Alle Beteiligten streiten sich derzeit vor verschiedenen Gerichten. Auch der inzwischen vorliegende Insolvenzplan muss noch durch alle Instanzen geklagt werden. Erst dann bekommen die Gläubiger Geld aus der Insolvenzmasse von rund 230 Mio. Euro. Im April 2007 hatte die Gläubigerversammlung dem Plan zugestimmt, das Landgericht Frankfurt versagte aber die Bestätigung. Seitdem liegt der Fall zur Prüfung beim Bundesgerichtshof.
Die Entschädigungseinrichtung sollte den geprellten Gläubigern 180 Mio. Euro zahlen, hat aber selbst nur 10 Mio. Euro. In dem jetzigen Verwaltungsgerichtsverfahren hatte die EdW gehofft, den von den Mitgliedern boykottierten Sonderbeitrag von 30 Mio. Euro einklagen zu können. Nach dem Urteil ist der Entschädigungsfonds nun selbst in die Schusslinie geraten. "Das Urteil zeigt, dass die ganze Konstruktion der EdW fehlerhaft ist", sagte Nero Knapp, Justiziar des Verbands unabhängiger Vermögensberater Deutschlands, der FTD.