Seit der Garantieerklärung des Bundes für alle Spareinlagen scheint die Welt der Banken wieder in Ordnung zu sein. Millionen neuer Einlagen melden die Sparkassen; Tausende neue Kunden, heißt es auch vonseiten der privaten Kreditinstitute. Woher das Geld stammt, ist ungewiss: Viele Anleger verkaufen wohl Fonds oder Aktien und legen das Geld stattdessen auf dem Zinskonto an. Die Einlagengarantie dürfte aber auch verstärkt dazu führen, dass Schwarzgeld aus den Steueroasen ins Inland transferiert wird. Die Sicherheit der Einlagen wiegt eben mehr als der Steuervorteil.
Auf den ersten Blick sind Kapitaltransfers in diesem Jahr auch ohne Risiko. Denn wer das Geld anschließend in Festgeldanlagen investiert, erhält die Zinsen erst 2009 gutgeschrieben - ohne dass das Finanzamt davon erfährt. Unter der Abgeltungsteuer kassiert der Fiskus zwar mit, er weiß aber nicht, woher das Geld stammt. Derzeit müssen Kapitaleinnahmen noch in der Steuererklärung angegeben werden; gibt es hohe Abweichungen zu den Vorjahren, fragen Finanzbeamte regelmäßig nach der Herkunft der Mittel. Das entfällt von 2009 an, denn die fiskalischen Angelegenheiten sind mit dem Steuerabzug durch die Banken erledigt. Das zurückgeholte Schwarzgeld wäre auf diese Art ganz einfach weißgewaschen - und obendrein sicherer als in Übersee.
Diese Überlegungen greifen jedoch zu kurz. Denn der Einbehalt der Abgeltungsteuer ist nicht anonym. Betriebsprüfer sind regelmäßige Gäste bei den Banken - und ihre Besuche dürften in den ersten Jahren nach Einführung der Abgeltungsteuer noch zunehmen. Sie werden prüfen, ob die Institute die Pauschalabgabe richtig erheben. Hohe Geldeingänge im Herbst 2008 auf gleich mehreren Kundenkonten fallen ihnen leicht auf. Sofern Kapital einfach überwiesen oder bar eingezahlt wird, hinterlässt das dauerhafte Spuren.
Sofern es sich um Bargeld handelt, müssen die Institute Beträge ab 15.000 Euro schon wegen des Geldwäschegesetzes namentlich festhalten. Zudem ist das plötzliche Anschwellen des Kontos mit dem Vermerk Bareinzahlung ein starkes Indiz für Schwarzgeld. Nicht viel anders sieht es bei Überweisungen aus: Hier wird der Absender transparent, und eine Verbindung aus Zürich oder von den Bahamas ist nichts Alltägliches für die Finanzbeamten vor Ort.
Sie dürfen zwar anlässlich einer Bankenprüfung nicht gezielt die Kundenkonten sichten und darüber Kontrollmitteilungen schreiben. Aber die Auffälligkeiten werden behördenintern vermerkt und geben Anlass zu der Vermutung, dass Anleger reihenweise Kapital aus dem Ausland zurückgeholt haben. Sie können dann ein sogenanntes Sammelauskunftsersuchen an die Banken richten, die dann die gewünschten Informationen herausgeben müssen.
Ein ähnliches Ersuchen haben die Finanzämter jüngst in zwei Fällen gestartet. Einmal ging es ihnen um die Kunden, die zwischen 2000 und 2002 Bonusaktien der Deutschen Telekom erhalten, aber meist nicht versteuert hatten. Ähnlich war es bei Versicherungen, die dem Fiskus Auskunft darüber erteilen mussten, wer hohe Einmalzahlungen in eine Police geleistet hatte. Einige Steuerbetrüger wollten ihr Schwarzgeld auf diese Weise reinwaschen. Ihr Kalkül: Erst bei Fälligkeit der Versicherung nach zwölf Jahren fallen Erträge an, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Bis dahin sind jedoch die alten Sünden längst verjährt.
Bei seinen Recherchen macht sich der Fiskus die Arbeit leicht. Er grenzt das Auskunftsersuchen ein, indem er etwa nur die Kundennamen verlangt, die 150.000 Euro eingezahlt haben. Steuerzahler, die in dieses Raster fallen, werden dann konkret mit Fragen nach der Mittelherkunft konfrontiert. So ähnlich könnte dies in ein paar Jahren auch sein, wenn der Fiskus von den Banken eine Liste über Einzahlungen aus dem Jahr 2008 haben möchte.