FTD.de » Finanzen » Aktien + Märkte » Marktberichte Aktien » Riskante Rückholaktion

Merken   Drucken   25.10.2008, 15:52 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Riskante Rückholaktion

Steueroasen bieten nicht den Einlagenschutz wie Deutschland. Deshalb Schwarzgeld zurückzuziehen, ist aber gefährlich. von Robert Kracht
Seit der Garantieerklärung des Bundes für alle Spareinlagen scheint die Welt der Banken wieder in Ordnung zu sein. Millionen neuer Einlagen melden die Sparkassen; Tausende neue Kunden, heißt es auch vonseiten der privaten Kreditinstitute. Woher das Geld stammt, ist ungewiss: Viele Anleger verkaufen wohl Fonds oder Aktien und legen das Geld stattdessen auf dem Zinskonto an. Die Einlagengarantie dürfte aber auch verstärkt dazu führen, dass Schwarzgeld aus den Steueroasen ins Inland transferiert wird. Die Sicherheit der Einlagen wiegt eben mehr als der Steuervorteil.
Auf den ersten Blick sind Kapitaltransfers in diesem Jahr auch ohne Risiko. Denn wer das Geld anschließend in Festgeldanlagen investiert, erhält die Zinsen erst 2009 gutgeschrieben - ohne dass das Finanzamt davon erfährt. Unter der Abgeltungsteuer kassiert der Fiskus zwar mit, er weiß aber nicht, woher das Geld stammt. Derzeit müssen Kapitaleinnahmen noch in der Steuererklärung angegeben werden; gibt es hohe Abweichungen zu den Vorjahren, fragen Finanzbeamte regelmäßig nach der Herkunft der Mittel. Das entfällt von 2009 an, denn die fiskalischen Angelegenheiten sind mit dem Steuerabzug durch die Banken erledigt. Das zurückgeholte Schwarzgeld wäre auf diese Art ganz einfach weißgewaschen - und obendrein sicherer als in Übersee.
Diese Überlegungen greifen jedoch zu kurz. Denn der Einbehalt der Abgeltungsteuer ist nicht anonym. Betriebsprüfer sind regelmäßige Gäste bei den Banken - und ihre Besuche dürften in den ersten Jahren nach Einführung der Abgeltungsteuer noch zunehmen. Sie werden prüfen, ob die Institute die Pauschalabgabe richtig erheben. Hohe Geldeingänge im Herbst 2008 auf gleich mehreren Kundenkonten fallen ihnen leicht auf. Sofern Kapital einfach überwiesen oder bar eingezahlt wird, hinterlässt das dauerhafte Spuren.
Sofern es sich um Bargeld handelt, müssen die Institute Beträge ab 15.000 Euro schon wegen des Geldwäschegesetzes namentlich festhalten. Zudem ist das plötzliche Anschwellen des Kontos mit dem Vermerk Bareinzahlung ein starkes Indiz für Schwarzgeld. Nicht viel anders sieht es bei Überweisungen aus: Hier wird der Absender transparent, und eine Verbindung aus Zürich oder von den Bahamas ist nichts Alltägliches für die Finanzbeamten vor Ort.
Sie dürfen zwar anlässlich einer Bankenprüfung nicht gezielt die Kundenkonten sichten und darüber Kontrollmitteilungen schreiben. Aber die Auffälligkeiten werden behördenintern vermerkt und geben Anlass zu der Vermutung, dass Anleger reihenweise Kapital aus dem Ausland zurückgeholt haben. Sie können dann ein sogenanntes Sammelauskunftsersuchen an die Banken richten, die dann die gewünschten Informationen herausgeben müssen.
Ein ähnliches Ersuchen haben die Finanzämter jüngst in zwei Fällen gestartet. Einmal ging es ihnen um die Kunden, die zwischen 2000 und 2002 Bonusaktien der Deutschen Telekom erhalten, aber meist nicht versteuert hatten. Ähnlich war es bei Versicherungen, die dem Fiskus Auskunft darüber erteilen mussten, wer hohe Einmalzahlungen in eine Police geleistet hatte. Einige Steuerbetrüger wollten ihr Schwarzgeld auf diese Weise reinwaschen. Ihr Kalkül: Erst bei Fälligkeit der Versicherung nach zwölf Jahren fallen Erträge an, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Bis dahin sind jedoch die alten Sünden längst verjährt.
Bei seinen Recherchen macht sich der Fiskus die Arbeit leicht. Er grenzt das Auskunftsersuchen ein, indem er etwa nur die Kundennamen verlangt, die 150.000 Euro eingezahlt haben. Steuerzahler, die in dieses Raster fallen, werden dann konkret mit Fragen nach der Mittelherkunft konfrontiert. So ähnlich könnte dies in ein paar Jahren auch sein, wenn der Fiskus von den Banken eine Liste über Einzahlungen aus dem Jahr 2008 haben möchte.
Option Geldkoffer
Rechtslage Wer Bargeld oder Wertpapiere im Gepäck in die Heimat transferiert, muss bei der Einreise Beträge ab 10.000 Euro melden. Dazu gehören auch Informationen darüber, woher das Geld stammt und wofür es bestimmt ist. Das aufgelöste Konto auf den Bahamas interessiert den Zöllner brennend, der gleich eine Kontrollmitteilung an den Fiskus ausfertigt.
Risiko Wer die Meldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro geahndet wird. Die Strafe verschlingt somit gleich einen Großteil des transferierten Geldes. Nachzahlungen für die Steuersünden der Vergangenheit kommen anschließend noch obendrauf.
  • FTD.de, 25.10.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6435,6  [104.56 +1,65%
  Euro Stoxx 50 2192,85  [42.69 +1,99%
  Dow Jones 12552,69  [48.21 +0,39%
  Nasdaq Composite 2854,72  [7.51 +0,26%
  Euro 1,27261 USD  [-0.00829 -0,65%
  Brent-Öl 108,89 USD  [0.6 +0,55%
Tweets von FTD.de Finanz-News

Weitere Tweets von FTD.de

Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
  14.03. Quiz Kennen Sie sich aus im DAX?

Wer seit Jahresbeginn auf Aktien setzt, kann sich bislang über einen satten Gewinn freuen. Mischen Sie mit bei der Rally - im Quiz von FTD.de. Testen Sie ihr DAX-Wissen.

Seit wann gibt es den DAX?

Quiz: Kennen Sie sich aus im DAX?

Alle Tests

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote