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Merken   Drucken   26.08.2009, 11:13 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Steueroasen legen sich selbst trocken

Geld am Fiskus vorbei nach Liechtenstein oder auf die Kanalinseln: Das war einmal. Immer mehr Staaten melden den deutschen Finanzbehörden Steuerflüchtlinge: FTD.de erklärt, was Anlegern mit einem Konto im Ausland blüht. von Robert Kracht
Seit die Bundesregierung andere Länder auf eine schwarze Liste der Steueroasen setzen darf, zeigen sich immer mehr der ins Visier geratenen Staaten kooperationsbereit und kündigen an, den deutschen Finanzbehörden Auskünfte zu erteilen. Die neue Offenheit der Steueroasen bringt dem heimischen Fiskus deutlich mehr Informationen über Bankgeschäfte jenseits der Grenze. Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz erlaubt es dem Finanzamt, Sparer zu einer besonderen Mitwirkung und Transparenz zu verpflichten, wenn sie ein Konto in einem auf der schwarzen Liste genannten Land haben. Was auf Anleger mit Konten im Ausland zukommen kann:
Wenn Regierung und Bundesrat ein Land zur Steueroase erklären, muss ein Anleger mit Konten in dem Staat mehr dokumentieren und seine Angaben eidesstattlich versichern.
Bitteres Ende eines Steuerflüchtlings: Steueroasen verwandeln sich ...   Bitteres Ende eines Steuerflüchtlings: Steueroasen verwandeln sich zusehends in Wüstenlandschaften
Außerdem muss er seinem Finanzamt erlauben, bei dortigen Banken nachfragen zu dürfen. Weigert er sich, schätzt das Finanzamt die Auslandseinkünfte. Auf die schwarze Liste kommen aber nur die Länder, die keine Auskünfte nach dem von der OECD festgelegten Standard austauschen und dies künftig nicht vorhaben. Aktuell ist davon kein Staat betroffen, weil alle eine Öffnung angekündigt haben.
Derzeit melden 23 EU-Staaten und einige Steueroasen in Übersee dem Fiskus automatisch, was deutsche Anleger dort an Kapitalerträgen erzielen. Zwar enthalten die Kontrollmitteilungen nicht alle Einnahmen, so fehlen etwa Dividenden oder Kursgewinne. Doch reicht schon 1 Euro Festgeldzins aus, um die gesamte Kontoverbindung auffliegen zu lassen. Die EU-Kommission strebt an, weitere Länder in diese sogenannte Zinsrichtlinie einzubinden.
Reger Austausch
Neue Offenheit Viele Steueroasen haben mit Deutschland bereits neue Auskunftsabkommen in Steuerfragen abgeschlossen. Andere haben angekündigt, die Transparenz zu erhöhen.
Abgeschlossen Liechtenstein, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Vereinigte Arabische Emirate, Bermudas, Gibraltar.
Angekündigt Schweiz, Kaimaninseln, Andorra, Österreich, Luxemburg, Monaco, Hongkong, Macau, Singapur, San Marino, Costa Rica, Uruguay, Malaysia, Philippinen, Türkei.
Österreich, Luxemburg und Belgien haben sich eine Ausnahmeregel ausbedungen und erheben eine Quellensteuer, die Mitte 2011 von 20 auf 35 Prozent steigt. Damit kassiert die Auslandsbank künftig mehr als das heimische Institut. Eine Erstattung erreichen Sparer nur, wenn sie die Erträge in der Steuererklärung angeben. Aber Belgien gibt 2010 seinen Sonderstatus auf. Auch die beiden verbliebenen Länder könnten bald zur Meldepflicht gezwungen sein. Denn die Ausnahme gilt nur so lange, wie Liechtenstein und die Schweiz keine Steuerauskünfte erteilen. Ihre Bereitschaft dazu haben die Regierungen aber signalisiert.
Die G20-Staaten haben einen Aktionsplan gegen "schädlichen Steuerwettbewerb" vereinbart und drohen den Steueroasen mit Sanktionen. Aus Furcht vor Isolierung bekunden nun alle in Verdacht geratenen Länder ihren Willen zu mehr Transparenz. Die Schweiz verhandelt beispielsweise ab Anfang September über ein neues Abkommen mit Deutschland, andere haben es schon abgeschlossen. Daher taucht auf der schwarzen Liste der OECD aktuell kein Land mehr auf. Es gibt lediglich eine graue Liste mit Staaten, die nicht alle Auskunftskriterien punktgenau erfüllen.
Nach dem EU-Übereinkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen tauschen die Länder auf Anfrage gegenseitig Bankinformationen aus. Vermutet etwa ein deutscher Finanzbeamter, dass eine Finca auf Mallorca mit Schwarzgeld gekauft wurde, muss der Fiskus in Madrid alle Kreditinstitute in Spanien abklappern.
Sie ist nicht unbedingt schnell, aber oft effektiv. Glaubt etwa ein französischer Finanzbeamter, dass ein Anleger in Deutschland Steuern hinterzieht, kann er Daten für seine Vermutung über die Grenze schicken.
Bislang konnte Schwarzgeld in Versicherungen geparkt werden, da die Erträge nicht unter die EU-Zinsrichtlinie fallen. Seit Jahresbeginn müssen inländische Vertreter den Abschluss einer ausländischen Lebensversicherung melden. Damit weiß das Finanzamt alles über die Vertragsinhalte und damit auch genau, wann die Police fällig wird und Steuern anfallen. Damit das reibungslos funktioniert, müssen die Niederlassungen von ausländischen Versicherern ab 2010 die Abgeltungssteuer auf die Einnahmen selbst dann abführen, wenn die Summe jenseits der Grenze ausbezahlt wird.
Zeichnen Anleger einen geschlossenen Auslandsfonds, müssen sie das dem Finanzamt sofort melden. Diese Infos werden bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen zentral gesammelt. So können sich die Behörden online nach den Auslandsaktivitäten der Deutschen erkundigen. Die Finanzbeamten sind jetzt angehalten, diese Meldepflicht stärker zu beachten und Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zu bestrafen.
Wie riskant die Flucht in Steueroasen mittlerweile geworden ist und welche Fragen sich im Zusammenhang mit der Besteuerung von Geldanlagen im Ausland stellen, lesen Sie im aktuellen Heft von Capital.
  • Aus der FTD vom 26.08.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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