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Merken   Drucken   11.02.2010, 09:05 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Viel Ärger mit dem Schreibkram

Beratungsprotokolle sind seit dem 1. Januar Pflicht. Banken, Kunden und Verbraucherschützer reiben sich an den neuen Regeln. von Brigitte Watermann und Markus Hinterberger
Seit Jahresbeginn müssen Kreditinstitute und Finanzdienstleister ihre Anlageberatungsgespräche mit Privatkunden protokollieren. Grundlage dafür ist Paragraf 34, Absatz 2a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Den Kunden ist in der Regel vor Abschluss des Geschäfts eine Kopie dieses Protokolls auszuhändigen. Bei telefonischer Beratung kann der Auftrag zwar vor Zugang des Protokolls ausgeführt werden, der Kunde hat aber ein einwöchiges Rücktrittsrecht ab Zugang des Papiers, falls es unrichtig oder unvollständig ist.
Kunden hätten mit dem Protokoll im Fall einer Falschberatung das ...   Kunden hätten mit dem Protokoll im Fall einer Falschberatung das erforderliche Beweismittel in der Hand
Die Banken erfüllt diese Vorgabe mit Furcht und Schrecken: Weil sie Auftragsstornierungen befürchten, wenn die Wertpapiere gefallen sind, bietet manches Haus die sofortige Orderausführung nicht mehr an - oder verzichtet ganz auf die telefonische Beratung wie etwa die Citibank. Einige Institute wie die LGT Bank gehen einen anderen Weg: "Bei uns wird es die telefonische Anlageberatung mit sofortiger Auftragsausführung weiterhin geben, sofern der Kunde mit der telefonischen Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden ist", sagt LGT-Jurist Olaf Henß. Hintergrund: Bei der Telefonaufzeichnung entfällt das einwöchige Rücktrittsrecht nach Erhalt des Protokolls.
In den Protokollen sollen laut Gesetz unter anderem der Anlass der Beratung, die Dauer des Gesprächs, die persönliche Situation des Kunden, seine Wünsche, die besprochenen Finanzinstrumente sowie die von der Bank ausgesprochenen Empfehlungen inklusive Begründung festgehalten werden. Eine Menge Schreibkram - und es wird noch komplizierter: Bestimmte Produkte wie etwa Tages- und Festgeld, aber auch Anlagen wie geschlossene Fonds kommen nicht ins Protokoll, da sie nicht unter die Regeln des WpHG fallen.
Dass sich die Beratung durch die Aufzeichnungspflicht verbessert, bezweifelt nach einer Umfrage von Steria Mummert Consulting jeder zweite Deutsche. Laut Börse Online glaubte das von rund 100 Befragten nicht ein einziger. Für die Banken gelten die Protokolle als bürokratisches Monster. "Wir hätten uns ein strafferes und damit schneller zu bewältigendes Protokoll gewünscht", sagt Michaela Roth vom Sparkassenverband DSGV.
Zu wenig verbraucherfreundlich seien die uneinheitlichen Protokolle, kritisieren Verbraucherschützer. Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfüllen 3 von 14 untersuchten Protokollvorlagen die geltenden formalen Mindestanforderungen gar nicht. Negativ fiel auf, dass es bei manchen Banken im Lauf der Beratung sehr einfach möglich war, die einmal gewählte Risikoeinstufung des Kunden zu ändern.

Teil 2: Verlockung, Protokollpflicht auszuhebeln

  • Aus der FTD vom 11.02.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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