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Staatsanwalt Hans Richter scherzt, als er Sascha Opel am Dienstag kurz vor 9.30 Uhr im Sitzungssaal 3 des Landgerichts Stuttgart begrüßt: "Sie haben sich gar nicht verändert über die Jahre. Werde nur ich älter?"
Opel wird vorgeworfen, in 29 Fällen unrechtmäßig von Tipps für die Aktie De Beira Goldfields profitiert zu haben, einem der größten Kursmanipulationsfälle in der Bundesrepublik. Als Einziger der vier Angeklagten ist er jedoch vorbestraft. Vor genau zehn Jahren saß er schon einmal auf der Anklagebank in diesem Gericht. Auch damals hieß der Staatsanwalt Hans Richter.
Opels Fall zog sich durch die Instanzen. Damals war er der erste Journalist, der wegen Kursmanipulation verurteilt wurde und damit Rechtsgeschichte schrieb. Erstmals legte der Bundesgerichtshof Kriterien für das Delikt fest. "Wegweisend" für die Praxis sei das gewesen, heißt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bei allen großen Verfahren spielt es seither eine Rolle, etwa beim Prozess gegen den Börsentippgeber Markus Frick und den ehemaligen Anlegerschützer Markus Straub.
Verändert hat sich Opel aber durchaus seit dem ersten Prozess. Zum grauen Anzug trägt der 40-Jährige ein weißes Hemd und eine schwarze Brille, die dunkelblonden Haare sind kürzer. Bei sich hat er eine schlichte schwarze Aktentasche. So als arbeite er wieder bei der Sparkasse Kulmbach, bei der er einst nach dem Abitur eine Banklehre gemacht hat. Nichts ist zu sehen von seinem Siegertyplächeln, das er um die Jahrtausendwende auf Fotos zeigte. Erfolg strahlte er aus, und Erfolg hatte er damals auch. Aktienfondsmanager hörten auf den jungen Mann, der zeitweise stellvertretender Chefredakteur des Anlegermagazins "Der Aktionär" war. Als Kumpel und Geschäftspartner des Börsengurus Frick gehörte er zu den einflussreichsten Aktienflüsterern Deutschlands. Genau deshalb war er auch so interessant für die Initiatoren der De-Beira-Nummer.
"Eigentlich hatte ich mir nach dem ersten Urteil geschworen, nie mehr etwas mit der Börse zu machen", sagt Opel nun leise, die Unterarme auf die Anklagebank gestützt. Lange hielt sein Vorsatz allerdings nicht. Im Januar 2005 verurteilte ihn das Landgericht Stuttgart zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da hatte Opel bereits die Idee zu seinem Börsenbrief "Pennystockraketen", mit dem er die Gier vieler Anleger befriedigte. Später gründete er den Brief "Rohstoffraketen". Darin erschienen im Jahr 2006 Tipps für De Beira, nachdem er sich selbst mit dem Wert eingedeckt hatte. Seine eigenen Interessen legte er nicht offen. Das hätte er nach geltendem Recht auch nicht tun müssen, argumentiert sein Verteidiger. Die Ermittler sehen das anders.
Im mutmaßlichen Tatzeitraum im Sommer 2006 war Opels Bewährungsfrist noch nicht abgelaufen. Dennoch hat ihm der Vorsitzende Richter nun eine Bewährungsstrafe mit einer Geldauflage zwischen 250.000 und 400.000 Euro in Aussicht gestellt, falls er umfassend gesteht. Denn nicht einmal die Ermittler halten Opel in diesem Fall für den Drahtzieher. Wie hart ihn die Auflage treffen würde, ist schwer einzuschätzen. Zu seinen Vermögensverhältnissen äußert sich Opel beim Prozessauftakt nicht. Sieben weitere Verhandlungstage bis Ende Oktober hat das Gericht zur Klärung angesetzt.
Und damit wird die Vergangenheitsbewältigung immer noch nicht abgeschlossen sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin führt Opel als Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen Kursmanipulation bei der Aktie Morgan Creek Energy . Er habe im Empfehlungszeitraum nie diese Aktien gehabt, heißt es in Opels Anwaltskreisen. Sie glauben, dass diese Ermittlungen eingestellt werden.