Auf der Suche nach Schuldigen für die aktuelle Finanzkrise sitzen die Ratingagenturen mit auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten die Finanzkrise durch falsche Bewertung komplexer Verbriefungsinstrumente mitverursacht und seien wegen der Herabstufung der Bonität von Staatsanleihen dafür verantwortlich, dass europäische Staaten höhere Zinsen für ihre Schulden bezahlen müssen. Auch wenn viel Populismus mitklingt, so enthalten diese Vorwürfe doch einen wahren Kern: Ratingagenturen unterliegen mit ihrem Geschäftsmodell immanenten Interessenkonflikten, die zu Ineffizienzen auf dem Kapitalmarkt führen.
Ratingagenturen sammeln Informationen über Länder-, Branchen- und Unternehmensrisiken, bewerten diese und verdichten sie zu Einstufungen über die Ausfallrisiken von Emissionen der Emittenten. Damit helfen sie Investoren bei der Einschätzung der Risiken ihrer Investments - eine unverzichtbare Dienstleistung für alle Kapitalmarktteilnehmer.
Das Problem ist, dass die Ratings in der Regel von den Emittenten gezahlt werden und nicht von den Käufern - den Gläubigern. Der Schuldner zahlt dafür, dass seine Bonität bewertet wird, und je besser seine Einstufung, umso günstiger kann er sich refinanzieren. Weil die Ratingagenturen von den Geldern der Emittenten leben, muss man per se Gefälligkeitsgutachten vermuten, und für dieses sogenannte Ratingshopping gibt es empirische Hinweise.
Mit Blick auf diesen Interessenkonflikt wird die Errichtung einer europäischen Ratingagentur diskutiert, ein Vorschlag, der an der Lösung des Problems vorbeigeht: Die Staaten Europas, die zu den größten Schuldnern an den Kapitalmärkten gehören, gründen eine eigene Ratingagentur, die die Bonität ihrer eigenen Emissionen beurteilen soll - jedes Urteil dieser Agentur kann die jeweilige Regierung Millionen kosten. Schwer vorstellbar, dass diese Ratings einer Staatsagentur nicht zu einem Politikum werden, schwer vorstellbar, dass die nationalen Regierungen nicht Einfluss nehmen werden. Der Vorschlag ist keine Lösung, sondern könnte das Problem sogar verschärfen; ein anderer Ansatz muss her.
Eine gute Reform sollte den Auftrag vom Auftraggeber trennen, um den Interessenkonflikt, den Kern des Problems, auszuschalten, und sie sollte für mehr Wettbewerb auf dem Markt für Ratings sorgen, der derzeit von drei Anbietern dominiert wird. Beides ermöglicht eine europäische Fondslösung: Die Emittenten stellen ihre zu bewertenden Produkte in diesen Fonds ein, der den Auftrag zur Bewertung via Ausschreibung vergibt: Jedes zu bewertende Produkt wird - ohne Nennung des Emittenten - ausgelobt, jede Agentur, die vorher definierte Zulassungskriterien erfüllt, kann sich um diesen Auftrag bewerben.
Den Zuschlag erhält die günstigste Agentur. Damit wird die Verbindung zwischen Ratingauftrag und Auftraggeber zerschnitten, Gefälligkeitsgutachten sind nicht mehr möglich und nötig, da die Auftragsvergabe nun nicht mehr vom Wohlwollen des Auftragsgebers abhängt, sondern von der Leistungsfähigkeit der Ratingagentur. Diese wird anhand der Evaluierung der geleisteten Arbeit ständig überprüft: Wer zuvor definierte Qualitätskriterien nicht erfüllt, wird vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen und verliert Geschäft. Das sorgt dafür, dass die Agenturen Sorgfalt bei der Abgabe ihrer Urteile walten lassen und der Kampf um Aufträge nicht nur über den Preis, sondern auch über die Qualität geführt wird.
Teil 2: Definierte Qualitätskriterien