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Merken   Drucken   01.09.2010, 16:30 Schriftgröße: AAA

Umgang mit Marktturbulenzen: EU schützt Leerverkäufer vor deutscher Willkür  

Mit einem Verbot von Wetten auf fallende Kurse brüskierte Deutschland im Frühjahr die EU-Partner. Restriktionen sollen künftig zentral angemeldet werden müssen. Die Öffentlichkeit erfährt außerdem die Namen der Mega-Spekulanten. von Reinhard Hönighaus  Brüssel
Kein Land in der EU soll in Zukunft Leerverkäufe im Alleingang verbieten, wie es Deutschland im Mai getan hatte. "Ein zersplittertes Vorgehen kann Schwierigkeiten und Kosten für Marktteilnehmer verursachen und die Wirksamkeit solcher Maßnahmen einschränken", heißt es in einem Entwurf für eine EU-Verordnung, die Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 15. September vorlegen will. Der Entwurf liegt FTD.de vor.

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