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  Cebit 2010 FTD-Serie: Grün und wolkig

Die Cebit steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der Sicherheit. Zudem spielen Themen wie Green-IT und Cloud Computing vom 2. bis zum 6. März wieder eine wichtige Rolle in Hannover. FTD.de präsentiert in seinem Spezial Fakten, Neuigkeiten und Hintergründe.

Merken   Drucken   03.03.2010, 12:08 Schriftgröße: AAA

Cloud-Computing: Die Wolke auf dem Prüfstand

Nur sieben Prozent der deutschen Unternehmen lagern ihre Daten aus und greifen online darauf zu. Die große Mehrheit hat sich nach einer Studie des Marktforschers IDC noch nie damit beschäftigt oder gar dagegen entschieden. Welche Vorbehalte gegen den Speicherdienst tatsächlich berechtigt sind. von David Selbach und Julia Groth
1. Man macht sich abhängig
Stimmt. Wer seine Daten an einen Dienstleister auslagert, ist darauf angewiesen, dass der Betrieb dort reibungslos läuft. Fallen Server aus, kann der Unternehmer seine Daten zumindest temporär nicht mehr abrufen. Die Gefahr unerwarteter Pannen besteht freilich immer, wenn betriebliche Aufgaben ausgelagert werden. Das beginnt schon bei der Stromversorgung: Brenntes im Kraftwerk, gehen in der Firma die Lichter aus. Trotzdem würde kaum ein Unternehmer ein eigenes Kraftwerk betreiben. Wer seine Daten in einer "Wolke" lagern will, sollte einen Anbieter wählen, der Erfahrung mit Rechenzentren hat und auch hohe IT-Sicherheit nachweisen kann. Dort dürfte die Pannengefahr am geringsten sein. Auch ein deutschsprachiger Support-Service macht sich in Notfällen bezahlt - einen solchen halten alle großen Anbieter für deutsche Kunden bereit.
Stimmt. Cloud-Anbieter mussten bereits Pannen eingestehen. So etwa die Microsoft-Tochter Danger: Sie verlor im vergangenen Herbst die Daten Tausender US-amerikanischer Smartphone-Nutzer, als sie sie auf einen anderen Server übertragen wollte. Offenbar hatte Danger trotz der aufwendigen Server-Umbauten kein Back-up der gespeicherten Daten gemacht. Vor solchen Pannen sind aber auch die Unternehmen nicht gefeit, die ihre Daten im eigenen Haus lagern. Insbesondere für Mittelständler mit kleiner IT-Abteilung gilt daher: Wäre es für die IT ein unverhältnismäßig großer Aufwand, verlorene Daten wiederherzustellen, spräche das für einen Cloud-Computing-Anbieter. Denn der hat immerhin Experten im Haus, die in solchen Notfällen eingreifen können, ohne dass die gesamte ITAbteilung auf Tage hinaus lahmgelegt ist.
Stimmt nicht. Im IT-Sektor gibt es zwar viele kleine Startups. Ein Cloud-Computing-Unternehmen lässt sich jedoch nicht so einfach gründen, da es große Rechenzentren bereitstellen muss. Ganz vorn dabei sind bekannte IT-Größen: Amazon, Microsoft, IBM, Google und T-Systems. Wer die Dienste eines kleineren, auf seine Branche spezialisierten Anbieters in Anspruch nehmen will, sollte aufpassen: Nicht alles, was unter dem Modewort Cloud-Computing beworben wird, fällt tatsächlich darunter. Manch einer deklariert gewöhnliche Outsourcing-Dienste als Cloud-Computing, die aber unflexibler zu bedienen sind. Die Wahl wird dadurch erschwert, dass auf dem jungen Markt unterschiedliche Definitionen kursieren, was genau unter Cloud-Computing fällt. Unternehmer sollten konkrete Vorstellungen davon haben, was sie von dem Dienst erwarten.
Stimmt. Zwar kann man damit auch sparen: Die Hardware benötigt weniger Platz, die Stromkosten sinken - einigen Anbietern zufolge gar um 60 Prozent. Auch die Wartung der IT kostet weniger. Cloud-Befürworter betonen zudem, dass man nur noch für tatsächlich genutzte IT-Leistungen zahle. Was genau wie viel kostet, ist bei manchen Anbietern aber schwer zu durchschauen. Das Beratungsunternehmen McKinsey warnt: Cloud-Ausgaben könnten die Kosten eines eigenen Rechenzentrums übersteigen. Cloud-Dienste eigneten sich daher nur für kleine Unternehmen. "Cloud-Computing ist auf keinen Fall teurer als ein eigenes Rechenzentrum", sagt dagegen Steve Janata von der IT-Beratung Experton Group. Konkrete Kosten lassen sich kaum nennen, sie hängen vom Einzelfall ab. Unternehmer sollten sich in jedem Fall Angebote machen lassen und vergleichen.
Stimmt nicht. Die Wolken-Lagerung ist zunächst aufwendig: Unternehmer müssen einen Anbieter auswählen, die Rechtslage prüfen, die Daten in die Cloud übertragen. Danach ist der IT-Verwaltungsaufwand geringer, häufig allerdings nur auf den ersten Blick. Systemabstürze behebt der Cloud-Anbieter zwar zentral, und Wartungsarbeiten sind seltener nötig. Die neue Einfachheit kann sich aber nach Ansicht einiger Branchenexperten als Bumerang erweisen: Benötigt etwa ein Mitarbeiter spezielle Programme, lassen sich diese nicht einfach auf seiner Festplatte installieren. Auch die Verwaltung der Benutzerrechte kann sich je nach Anbieter kompliziert gestalten. Wenn Unternehmer für einzelne Mitarbeiter oft neue und komplexe Anwendungen benötigen oder viele Menschen auf die Daten Zugriff haben müssen, lohnt sich Cloud-Computing bislang eher nicht.
Stimmt. Sind personenbezogene Daten im Spiel, gilt Cloud-Computing als Auftragsdatenverarbeitung (ADV) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Das heißt: Der Auftraggeber bleibt für die weitergereichten Daten selbst verantwortlich. Unternehmer müssen spezielle ADV-Verträge abschließen, die den Datenschutzanforderungen gerecht werden. Und zudem prüfen, ob der Dienstleister die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt. Sie sollten auch darauf achten, in welchem Land der Server des Anbieters steht. Personenbezogene Daten dürfen nicht in Ländern außerhalb der EU gespeichert werden. Wer sichergehen will, wählt einen Betreiber, der Rechenzentren in Deutschland hat. Und auch seinen Rechtssitz - so müssen Unternehmer im Notfall nicht vor ein ausländisches Gericht ziehen.
Stimmt. Cloud-Anwendungen sind bislang kaum standardisiert, Daten können etwa je nach Anbieter in verschiedenen Formaten gespeichert sein. Wer sich also in die Hände eines Cloud-Computing-Dienstleisters begibt, hat es derzeit nicht leicht, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wenn beispielsweise die Preise erhöht werden. Das gilt vor allem, wenn der Unternehmer sehr große Datenmengen ausgelagert oder die Cloud mit der internen IT verzahnt hat. Beides kommt allerdings eher in großen Unternehmen vor, selten bei Mittelständlern. Experten raten Cloud-Kunden, bei der Anbieterwahl darauf zu achten, dass sie ihre Daten theoretisch jederzeit selbst zu einem anderen Dienstleister überspielen können. Der manuelle Umzug ist zwar aufwendig, macht aber auch nicht mehr Arbeit als ein Providerwechsel ohne Wolke.
Stimmt. Zwar dürften große Cloud-Anbieter über die neueste IT verfügen, und auch Unternehmer werden kaum mehr mit 56k-Modems im Internet surfen. Das Nadelöhr beim Cloud-Computing sind jedoch die Datenleitungen zwischen Anbieter und Nutzer. Vor allem bei der Erstübertragung der Daten, wenn zum Teil Hunderte Gigabyte durch die Leitungen geschickt werden, kann es schon einmal mehrere Tage dauern, bis alles angekommen ist - trotz DSLAnschluss. Selbst Hochleistungsleitungen helfen da nicht weiter. Unternehmer, die große Datenmengen in eine Cloud übertragen wollen, sollten den Anbieter fragen, ob er ihnen dafür eine Festplatte zur Verfügung stellt. Sind die Daten auf die Festplatte geladen, schickt man sie zum Anbieter, der sie wiederum auf seinen Server lädt. Einen solchen Service hat beispielsweise Amazon im Angebot.
Stimmt nicht. Tatsächlich ist es bei Cloud-Anbietern schon zu Datenlecks gekommen. So gelangte ein Hacker im vergangenen Jahr an interne Dokumente des Microblogging- Dienstes Twitter, indem er das Googlemail-Passwort einer Twitter-Mitarbeiterin knackte. Googlemail ist ein Cloud-Computing-Service, bei dem Nutzer online auf E-Mails zugreifen, statt sie herunterzuladen. Allerdings sind auch Daten, die auf hauseigenen Servern liegen, nicht vor Hackern sicher - schon ein einziges aufgespürtes Passwort kann ihnen die Tür öffnen. Gerade Mittelständler, die für IT-Sicherheit nur ein schmales Budget haben, sind deshalb mit einer Cloud besser bedient. Sie sollten allerdings den Dienstleister genau auf seine Sicherheitsbestimmungen hin abklopfen und darauf achten, dass sie laut Vertrag im Fall eines Datenlecks sofort informiert werden.
Stimmt. Cloud-Computing kann in seiner jetzigen, noch wenig ausgereiften Ausgestaltung mit gesetzlichen und unternehmensinternen IT-Sicherheitsvorschriften kollidieren. Beispielsweise wenn vertrauliche Unternehmensoder auch Personendaten im Spiel sind. Das hält viele IT-Chefs bislang davon ab, die Nutzung einer Datenwolke ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Wollen sie trotzdem Cloud-Computing betreiben, können sie überlegen, nur solche Daten auszulagern, die die Unternehmensleitung als nicht sonderlich sensibel einstuft. Wichtig ist auch, dass sie Anbieter wählen, deren Server garantiert in Deutschland oder zumindest einem EU-Land stehen - das bringt die wenigsten Datenschutzprobleme mit sich. Firmenchefs sollten in jedem Fall einen Rechtsexperten zurate ziehen, bevor sie Daten auslagern.

Gefunden bei: impulse.de

  • impulse.de, 03.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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