Entfesselter Konzern: Die Telekom soll ihr neues Netz ohne staatliche Eingriffe betreiben dürfen
Brüssel werde den Entwurf der Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) genau prüfen und in Gesprächen mit der Bundesregierung auf Anpassungen dringen, sagte der Sprecher der für Informationstechnologie verantwortlichen EU-Kommissarin Viviane Reding der FTD. "Wir sind skeptisch, ob der derzeitige Entwurf mit den EU-Regeln vereinbar ist." Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte dagegen, es erwarte keine Schwierigkeiten mit Brüssel. "Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission sehr gut damit leben kann", sagte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag bei der Vorlage des TKG.
Das Ministerium setzt mit der Änderung des Gesetzes eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um. Union und SPD wollen das 3,3 Mrd. Euro teure Glasfasernetz der
Telekom für einige Jahre vor Konkurrenz schützen. Die Parteien erfüllen damit eine Forderung von Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, der sich von der Regulierungspause eine höhere Rendite der Milliardeninvestition verspricht. Telekom-Konkurrenten dagegen befürchten den Aufbau eines neuen Monopols.
"Keine nationalen Alleingänge"
Auch EU-Kommissarin Reding hält eine Regulierung für notwendig, um sicherzustellen, dass die Konkurrenten der Telekom Zugang zu VDSL haben. In der vergangenen Woche hatte die Luxemburgerin Deutschland gedroht: Sie werde keine nationalen Alleingänge akzeptieren. In informellen Gesprächen mit der Bundesregierung hatte die Behörde noch vor wenigen Tagen auf einen stärkeren Ausgleich zwischen Investitionssicherheit und Wettbewerb gepocht. In Kommissionskreisen hieß es am Dienstag, man hoffe, den Streit gütlich lösen zu können. Falls nicht, sei die Behörde entschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Letzter Schritt ist dabei eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Bundesregierung sieht die Bedenken Brüssels dagegen ausreichend berücksichtigt. Im Dezember hatten sich Kommission und Netzagentur darauf geeinigt, eine behutsamere Regulierung dann zuzulassen, wenn es tatsächlich um den Aufbau "neuer Märkte" gehe. Sollte die Telekom dagegen mit VDSL lediglich den Wettbewerb auf bestehenden Märkten - etwa DSL - beeinträchtigen, dürfe VDSL nicht von der üblichen Regulierung ausgenommen werden. Im TKG sei dies nun festgeschrieben worden, sagte der Vertreter des Wirtschaftsministeriums.
"Sieg für die Telekom"
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass nur dann neue Netze staatlich reguliert werden sollen, wenn "anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird". Bei der Prüfung, ob und wie sie neue Märkte reguliere, solle die Netzagentur besonders berücksichtigen, "effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen". Das TKG soll im April vom Bundeskabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Der besondere Schutz von VDSL könne unter Umständen allerdings auch schon vor dem Inkrafttreten des TKG umgesetzt werden, betonte der Ministeriumsvertreter.
"Die Telekom hat auf ganzer Linie obsiegt", urteilte Telekom-Experte Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen. Wegen der engen Formulierung des Gesetzestextes werde es in Zukunft schwierig sein, eine Regulierung neuer Infrastruktur durchzusetzen. "Es ist kaum vorstellbar, dass Brüssel kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, wenn der Entwurf Gesetz wird."
Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) übte scharfe Kritik. "Wir müssen die Erfolgsmodelle unserer Nachbarstaaten endlich ernst nehmen. Dort wird der Wettbewerb gefördert, hier soll der Ex-Monopolist vor Wettbewerb geschützt werden", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Telekom selbst nahm zum TKG nicht Stellung.