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Merken   Drucken   20.02.2002, 22:00 Schriftgröße: AAA

Brüssel schafft Klarheit bei Software-Patenten  

Softwareprogramme sollen nach den Plänen von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein innerhalb von Europa einheitlich patentierbar sein. Bolkestein hat am Mittwoch einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, um die bislang unterschiedliche Patentpraxis in der Union anzugleichen. von Birigit Jennen, Joachim Zepelin und Nicola de Paoli
"Wir brauchen Gewissheit darüber, was patentierbar ist und was nicht", forderte Bolkestein am Mittwoch. Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren die Patentregeln des Europäischen Patentamtes (EPA) in München unterschiedlich ausgelegt. So haben die deutschen Patentrichter im Vergleich zu ihren französischen Kollegen den Patentschutz für Computerprogramme bislang eher großzügig vergeben.
Nach Bolkesteins Plänen soll Computersoftware grundsätzlich patentierbar sein, wenn sie einen "technischen Beitrag" leistet. Ein Datenverarbeitungsprogramm, dass einen Röntgenapparat steuert, wäre nach den geplanten neuen EU-Regeln patentierbar. Geschäftsideen oder Computerprogramme, die keine technischen Neuerung beinhalten, könnten dagegen nicht geschützt werden.
Im Wettbewerb mit den USA wird die EU nach Ansicht des Kommissars nicht zurückfallen. Zwar werde in den USA eine liberalere Patentvergabe praktiziert. Doch Europa sei von der US-Praxis nicht abhängig. "US-Firmen können problemlos ihre Software in Europa anmelden, solange die EU-Regeln erfüllt werden."
Binnenkommissar Bolkesteine erwartet dennoch, dass die Zahl der in Europa vergebenen Patente zurückgehen wird. Die neue EU-Politik werde in diesem Bereich in Zukunft strenger sein. "Das Münchener Patentamt hat in der Vergangenheit einen liberalen Kurs ermöglicht." Danach konnten Programme auch ohne technische Neuerung patentiert werden. "Die Kommission ist im Ansatz etwas strenger als das Europäische Patentamt in München", erklärt Bolkestein. Mögliche Widersprüchlichkeiten mit dem Europäischen Patentamt will der Kommissar beseitigen. Die EU-Richtlinie hat zwar keine direkten rechtlichen Auswirkungen auf das Europäische Patentamt. Doch grundsätzlich hat europäisches Recht Vorrang.Neue Softwarepatente müssten demnach an die EU-Regeln angepasst werden.

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