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Merken   Drucken   10.03.2006, 07:00 Schriftgröße: AAA

Datenklau unter fremder Adresse  

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll zwar ein Mehr an Sicherheit in den freien Datenverkehr bringen - führt aber zu falschen Verdächtigen. Dabei wirft vor allem die Trennung von Verkehrs- und Inhaltsdaten Schwierigkeiten auf. von Monika Ermert
Angriffe auf die IT-Sicherheit   Angriffe auf die IT-Sicherheit
Wer zu Hause unbedarft mit DSL oder Wireless Lan im Netz surft, könnte demnächst Post von einem Anwalt erhalten oder gar einen Besuch von der Polizei – auch wenn er sich keiner Schuld bewusst ist.
Er wird dann nachweisen müssen, keine Musik oder Software aus dem Netz geklaut zu haben. Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll zwar ein Mehr an Sicherheit in den freien Datenverkehr bringen – tatsächlich führt es aber auch zu zusätzlichen Unsicherheiten.
Sobald die gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung von Kommunikationsdaten in Deutschland Gesetz wird, werden die Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert.
Der Bundestag hat sich entgegen früheren Beschlüssen, in denen er die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte, am 17. Februar für die Unterstützung einer entsprechenden EU-Richtlinie ausgesprochen.
Mit Problemen, die durch die technischen Voraussetzungen für die Strafverfolgung entstehen, hat sich die Politik dabei kaum befasst.

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  • FTD.de, 10.03.2006
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