Als Beispiel nennt der Strafrechtler RFID. Das Kürzel steht für Radio Frequency Identification. Bei dem Hightech-Tool werden Daten auf Minichips gespielt, die mit speziellen Geräten lesbar und per Funk automatisch zu identifizieren und zu lokalisieren sind. Die Chips kommen ohne Kennzeichnung auf immer mehr Warenetiketten, da sich auf ihnen bequem Produktdaten speichern lassen, die schnell - etwa beim Bezahlen an der Kasse - abrufbar sind. "Auch lassen sich so Kundenprofile für Hersteller und Handel erstellen, aber genauso Kundenbewegungen für polizeiliche Ermittlungen nachverfolgen."
Riesige Datenmengen
Bald können Ermittler auch auf riesige Vorräte an Telekommunikationsdaten zugreifen. "Ohne jeden Verdacht einer Straftat werden die Verbindungsdaten aller Nutzer gespeichert", kritisiert Johann Bizer vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. "Ein Abruf muss zwar von Staatsanwalt oder Richter gebilligt werden, aber ohne die Betroffenen darüber zu informieren."
Diese "Vorratsspeicherung" sieht eine neue EU-Richtlinie vor, die bis September 2007 in nationales Recht umzusetzen ist. Danach müssen Provider alle Verbindungsdaten aus Festnetz, Mobilfunk und Internet archivieren. Die Ermittler können damit überprüfen, wer wann wo wie lange und mit wem telefoniert. Einige wenige dieser Daten speichern die Provider zwar schon jetzt, aber nur intern für die Abrechnung mit ihren Kunden. Vodafone etwa weist in den Rechnungen eigens daraufhin, auf Kundenwunsch die Daten sofort zu löschen.
Damit ist nach Umsetzung der Richtlinie Schluss. Die EU fordert eine Aufbewahrung der Daten für mindestens sechs Monate bis zwei Jahre, die Bundesregierung will die Frist auf sechs Monate festlegen. "Eine derartige verdachts- und anlasslose massenhafte Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten ist mit dem deutschen Grundgesetz nur schwer vereinbar", kritisiert Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.
Mautgesetz soll geändert werden
Geht es nach dem Bundesinnenministerium, werden künftig auch die Mautdaten für Fahndungszwecke gehortet. Das Mautgesetz verbietet das derzeit, soll aber geändert werden. Es ordnet dann womöglich an, auch alle Pkws an den Mautstellen zu erfassen, sodass deren Fahrten und Ziele genauso gläsern würden wie die der Lkws. Der Anwaltverein hält auch diese massenhafte Datenspeicherung für unverhältnismäßig.
Die Steuerfahndung würde sich über den Zugriff auf die Datenschätze freuen. Bei der Maut ist ihr das bislang wie allen Ermittlern untersagt. "Aber die Steuerfahnder unterlaufen das Verbot immer wieder mit dem Trick, dass sie bei einer Durchsuchung die Unterlagen der Mautabrechnung beschlagnahmen", weiß Franz Bielefeld, Steuerstrafrechtler bei RP Richter und Partner in München. Diese Umgehung sei rechtswidrig und juristisch angreifbar. Derzeit propagiere der Gesetzgeber zwar, dass die Ermittler die Mautdaten nur bei schweren Verbrechen heranziehen dürften. Doch wie will die Politik diese Beschränkung sicherstellen, fragt sich Bielefeld, wenn die Steuerfahnder das Mautgesetz schon jetzt umgehen?