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Merken   Drucken   19.06.2005, 20:30 Schriftgröße: AAA

Dossier: "Crazy Frog" im Zwielicht  

Das Fazit der Prüfgruppe ist vorläufig, aber vernichtend: 53 Fernsehwerbespots für Handyklingeltöne hat sie im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) analysiert - und 53 Verstöße festgestellt. von Birgit Dengel, Hamburg
Crazy Frog: Der verrückte Frosch eroberte im Mai als erster ...   Crazy Frog: Der verrückte Frosch eroberte im Mai als erster Klingelton die Spitze der britischen Singlecharts
"Keiner der Spots entsprach den Regeln des Jugendmedienschutzes", sagt Verena Weigand, Leiterin der KJM-Stabsstelle. Die Prüfgruppe der KJM hatte sich für ihre Stichprobe einen beliebigen Tag im März ausgesucht und sich Spots bei Sendern angeschaut, die Werbung für Klingeltöne ausstrahlen. Zwar ist das Prüfverfahren erst offiziell beendet, wenn die TV-Sender zu dem Ergebnis Stellung genommen haben. Doch eines steht fest: Das in der vergangenen Woche ergangene Urteil der KJM trägt zum zwielichtigen Ruf des Klingeltongeschäfts bei.
Die Branche leidet seit Jahren unter Vorwürfen von Verbraucherschützern, verprellten Kunden und Eltern, die sich um ihre Kinder sorgen. Für Musikfirmen hingegen sind die Klingeltöne eine wichtige Einnahmequelle, mit der sie die sinkenden CD-Verkäufe zum Teil auffangen können. "Das Geschäft entwickelt sich erfreulich, leidet aber unter seinem schlechten Image", sagt etwa Stefan Weikert, der die Digitalsparte bei Edel Music leitet.
Unzulässige Kaufappelle an Minderjährige
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind Werbespots unzulässig, die "direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen". Ein Werbeslogan wie "Hol dir 'La Tortura'", mit dem der neueste Hit der Sängerin Shakira als Klingelton angepriesen werde, sei aber ein Kaufappell, sagt Weigand. "Es handelt sich bei den Spots gar nicht um klassische Werbung, sondern um Teleshopping." Beim Teleshopping können direkt Kauf- oder Mietverträge abgeschlossen werden, hier fallen die Regeln des Jugendschutzes deshalb noch strenger aus.
Die Klingeltonspots im Fernsehen werben zudem nur für Abonnements, die die Kunden per SMS bestellen. Wer nur einen einzelnen Ton haben möchte, muss etwa beim Anbieter Jamba den mühsameren Weg über das Internet gehen. "Wir bieten im Fernsehen das Produkt an, das unsere Zielgruppe am meisten anspricht", rechtfertigt ein Jamba-Sprecher die Vorgehensweise. Verbraucherschützer allerdings prangern das Abo-Modell an. "Die TV-Spots sind viel zu kurz, um alle Vertragsbedingungen zu erfassen", sagt Anke Kirchner, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Jugendlichen werde oft nicht klar, worauf sie sich einlassen. Manche schließen mehrere Abos ab, die parallel laufen. "Bei drei Abos können 25 Euro Taschengeld im Monat fast schon weg sein", kritisiert Kirchner.

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