Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, hat die Grand Waters Participation ihre Zivilklage zurückgezogen. Sie ist mit rund 100.000 Aktien der größte institutionelle Anleger, der in Frankfurt geklagt hatte. Der Schritt erfolgte, nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen Telekom-Manager erhoben hatte. Bereits dadurch waren die Erfolgsaussichten nach Ansicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz deutlich gesunken.
Hauptvorwurf der Anklage in dem Frankfurter Mammutprozess ist die zu hohe Bewertung von Immobilien durch die Telekom. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, im Börsenprospekt zum Verkauf der dritten Tranche von T-Aktien im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht zu haben, und fordern ihr Geld zurück.
Auf Kläger kommen höhere Verfahrenskosten zu
Wie "Der Spiegel" weiter berichtete, könnten mit dem Ausscheiden des Großklägers nun höhere Prozesskosten auf die verbliebenen T-Aktionäre zukommen, da möglicherweise zum Beweis des Vorwurfs, der Immobilienfehlbewertung ein millionenschweres Gutachten angefertigt werden müsse.
Nach der Entscheidung der Bonner Staatsanwaltschaft hatten Aktionärsschützer erklärt, sie rechneten mit Auswirkungen auf das Frankfurter Verfahren, in dem ursprünglich mehr als 15.000 Anleger von der Telekom Schadenersatz verlangten.
Der Sprecher des Frankfurter Landgerichts, Thomas Kehren, hatte hingegen erklärt, die Bonner Entscheidung werde keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Verfahren haben. Der Zivilprozess werde wie geplant am 25. Oktober fortgesetzt.