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Dabei handele es sich um den Vorwurf, der Konzern habe in den Emissionsprospekten zum zweiten und dritten Börsengang unrichtige Angaben gemacht. Für eine mögliche Anklageschrift käme damit nur noch eine eventuelle Immobilienfalschbewertung in der Eröffnungsbilanz sowie zum ersten Börsengang der
Deutschen Telekom in Frage. Eine außergerichtliche Einigung für das gesamte Verfahren sei aber gleichfalls denkbar, hieß es.
Seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen frühere Telekom-Manager und Wirtschaftsprüfer. Auch ein millionenteures Gutachten im Auftrag der Ermittler hatte allerdings nicht abschließend klären können, ob dem Konzern eine Falschbewertung seiner Immobilien zur Last gelegt werden kann. Anleger werfen der Telekom vor, ihr Immobilienvermögen zu hoch ausgewiesen und damit unrichtige Angaben zu ihren Börsengängen gemacht zu haben.
Fehler können "geheilt" werden
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung offenbar auf eine Stellungnahme des Bilanzexperten Karlheinz Küting, die im Januar in der Fachzeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" erschienen war. Darin heißt es unter anderem, nicht jeder bilanzielle Fehler beeinträchtige die Aussagekraft des Jahresabschlusses; unrichtige Angaben könnten zudem geheilt werden. Die Telekom hatte im Jahr 2001 Wertberichtigungen in Höhe von 3 Mrd. Euro auf ihr Immobilienvermögen vorgenommen. Küting hatte bereits 2001 die Telekom in einem Gutachten entlastet.
Weder die Telekom noch die Staatsanwaltschaft wollten am Donnerstag eine Stellungnahme abgeben. Bislang wird bis Ende Mai mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet.
Betroffen vom Ausgang des Verfahrens sind auch Tausende von Anlegern, die den Konzern auf Schadensersatz verklagt haben und sich aus den Akten der Ermittler Unterstützung für ihre Klagen erhoffen. Der Anlegeranwalt Jens-Peter Gieschen zeigte sich gelassen: Der Kern der Vorwürfe bleibe selbst bei einer Teileinstellung bestehen.