Die Gespräche zwischen den Zeitungsverlegern mit ARD und ZDF über die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sind vorerst gescheitert. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kündigte am Montag die Fortsetzung der Klage gegen die "Tagesschau"-App vor dem Landgericht Köln an.
Die Sender seien nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen in Berlin. Offenbar stehe die Gesamtheit der Rundfunkhäuser bei der Frage der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem Verhandlungsergebnis.
Acht Verlage, unter ihnen der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die WAZ Mediengruppe, die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger", "Berliner Zeitung"), das Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten"), die "Rheinische Post" sowie die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt", "Schweriner Volkszeitung"), hatten gegen die kostenlose Tagesschau-Anwendung für Tablet-PCs und Smartphones geklagt.
Die Verleger betrachten diese als unfaire Konkurrenz zu ihren kostenpflichtigen Angeboten, da die App mit langen Texten neben Tagesschau-Videos "presseähnlich" sei. Nach Ablauf der Frist für Einigung an diesem Montag wollen die Verleger nun weiter den Klageweg beschreiten.
Laut der ARD sei der Senderverbund bereit, weiter zu verhandeln. Bei einem Punkt seien aus Sicht von ARD und ZDF noch Änderungen wünschenswert, teilte die ARD mit, nannte aber keine Einzelheiten. Die Fortführung des Gerichtsverfahrens stehe nicht im Widerspruch zu einer möglichen gemeinsamen Erklärung, die ja keine juristische, sondern vielmehr eine medienpolitische Stellungnahme sein solle. Auch das ZDF teilte mit, der Sender sei an einer Einigung interessiert, der Fernsehrat wolle sich Anfang Juli mit dem Thema befassen.
"Wir sind enttäuscht", sagte Heinen. "Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist." Das Kölner Landgericht hatte ARD und ZDF sowie den Zeitungsverlegern eine außergerichtliche Einigung nahegelegt.
Da die Frist zur Stellungnahme an diesem Montag abgelaufen sei, müssten die Verlage die im vergangenen Jahr angeschobene Klage gegen die umfangreichen Textinhalte der "Tagesschau"-App nun fortsetzen, sagte Heinen. Der neue Gerichtstermin ist für den 28. Juni vorgesehen.
Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel hatte in der vergangenen Woche gesagt, dass die Sender auch über die jüngst vom Medienhaus Axel Springer erworbenen Internet-Rechte für die Bundesliga mit den Verlegern sprechen wollten. Bisher sei man davon ausgegangen, dass die TV-Sender den Schwerpunkt auf Video-Angebote setzen, die Verlage auf Text. Man wolle von den Verlegern nun Einzelheiten kennen, wie die Entwicklung hier weitergehen werde.