Jeder, der mit dem Handy telefoniert, hinterlässt ein Bewegungsprofil
Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen alle Telefon- und Interetdaten künftig auch ohne konkreten Verdacht bis zu drei Jahre auf Vorrat gespeichert werden. In Deutschland werden dagegen bislang die persönlichen Verbindungsdaten nach 90 Tagen gelöscht.
Festgehalten werden sollen nach den Brüsseler Plänen nicht nur Nummer, Name und Adresse des Nutzers, sondern auch das Ziel, Datum, Uhrzeit und Zeitdauer der Verbindung bzw. der Internet-Nutzung sowie Art und Mittel der Kommunikation, also ob es ein Gespräch, eine SMS oder eine Konferenzschaltung war. Die Kommission möchte sogar ganze Bewegungs- und Kommunikationsprofile anfertigen. So soll jeder Ortswechsel eines Handy-Benutzers miterfasset werden, ebenso, ob der Zugang zum Internet von einem fest installierten PC oder einem transportable Laptop erfolgt.
Die Innen- und Justizminister der EU wollen nicht ganz so weit gehen. Nach ihren Vorstellungen sollen die Daten für mindestens zwölf Monate gespeichert werden. Der britische Innenminister und derzeitige Ratspräsident Charles Clark beschwichtigt, bei der „Vorratsspeicherung“ gehe es nicht darum, die Inhalte von Telefongesprächen aufzuzeichnen. Alleine aber schon die Information, wer wann mit wem telefoniert oder sonstwie elektronisch kommuniziert habe, könne den Sicherheitskräften – wie nach den Anschlägen von London - wertvolle Hinweise auf mögliche Attentäter geben. Bundesinnenminister Otto Schily verspricht sich ebenfalls „sehr viel bessere Ermittlungsmöglichkeiten“.
"Angemessene" Kostenerstattung für Telefongesellschaften
Für die Kosten der langfristigen Registrierung der Verbindungsdaten sollen die Kommunikationsunternehmen „angemessen“ entschädigt werden. Doch die lehnen die massenhafte Datenerfassung und –speicherung ab, und das nicht nur, weil unklar ist, wie hoch diese „angemessene“ Entschädigung sein wird. Sie haben auch Zweifel, „ob der zusätzliche technische, personelle und finanzielle Aufwand im richtigen Verhältnis zum tatsächlichen Sicherheitsgewinn steht“, sagte Oliver Süme, Vorstand des Verbands der deutschen Internetwirtschaft, der „Welt“.
Stüme verweist darauf, dass die bereits vorhandenen Möglichkeiten in der Vergangenheit kaum genutzt worden seien. So gab es in Deutschland 2004 rund 34.000 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bei Telekom- und Internetfirmen. Aber nur 78 bezogen sich auf einen terroristischen Hintergrund.
Gewaltige Investitionen
Um die Daten aufzubewahren, wären nach Angaben der Branche immense Speicherkapazitäten erforderlich. Der Bundesverband der deutschen Industrie rechnet in einem Positionspapier vor, dass allein im Bereich der klassischen Telefonie jährlich ein Volumen von acht Tarabyte (acht Millionen Megabyte) zusätzlich gespeichert werden müsste – das entspricht dem Inhalt von 800 Kilometern aneinander gereihter Aktenordner. Die Kosten schätzt der Branchenverband Bitkom für den Telefonbereich allein auf 200 Mio. Euro im ersten Jahr. Dazu kämen jährliche Betriebskosten von etwa 50 Mio. Euro. Außerdem müssten die Daten für die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden speziell aufbereitet werden. Dafür müsste nach Ansicht der Verbände zusätzliches Personal eingesetzt werden. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen seien damit überfordert.
Datenschützer sehen in den Plänen der EU einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und unkontrollierte Kommunikation. Auch die Wirtschaftsverbände argumentieren, die Vorratsspeicherung stehe „außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit“, so der BDI.
Leicht zu umgehen
Zudem könnte die Überwachung nach Ansicht von Experten leicht umgangen werden. Beispielsweise nutzen Straftäter und Terroristen schon jetzt häufig Prepaid-Handys aus Nicht-EU-Ländern oder wechselnde Mobiltelefone von Strohmännern – oder schlicht öffentliche Telefonzellen. Selbst die USA, die ansonsten im Kampf gegen den Terror sehr weit in Bürgerrechte eingreifen, halten eine anlassbezogene Datenspeicherung für ausreichend.