Screenshot einer Betrugs-E-Mail
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, Eco, machte bei einer Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses am Montag in Berlin deutlich, dass er den rot-grünen Gesetzentwurf für untauglich hält, das Problem auch nur ansatzweise in den Griff zu bekommen. Der Branchenverband Bitkom kritisierte, dass der Gesetzentwurf in der Praxis nicht umsetzbar sei. Auch Rechtsexperten wiesen auf Lücken und Schwachstellen in dem Entwurf hin.
Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland noch kein eigenes Anti-Spam-Gesetz. Als Spammails bezeichnet man massenhaft versendete Werbebotschaften, deren Abwehr mit erheblichen Kosten für Unternehmen verbunden sind. Zudem untergraben sie das Vertrauen in E-Mails als Kommunikationsmedium.
Zustimmung des Empfängers erforderlich
Der Umgang mit diesen Mails ist in Deutschland bislang im Wettbewerbsrecht geregelt. Bei der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden die Bestimmungen auf Spam-Mails erweitert. Danach dürfen Werbemails nur mit Zustimmung des Empfängers verschickt werden. Wettbewerber und Verbände können den Versender der Botschaften auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen. Von dieser Möglichkeit wird nach Angaben von Rechtsexperten kaum Gebrauch gemacht.
Auch mit der geplanten Neuregelung wird kein eigenständiges Anti-Spam-Gesetz geschaffen, sondern das so genannte Teledienstgesetz erweitert. Die Neufassung zielt auf das Verbot von Mails, in denen in der Kopfzeile die Identität des Absenders verschleiert oder verheimlicht wird. Damit soll Spammern das Handwerk gelegt werden, die in der Absenderzeile vorgeben, dass die Mail von einer Behörde, einem Unternehmen oder aus dem Freundeskreis des Empfängers stammt. Betroffen von der Neuregelung sind auch Mails mit irreführenden Angaben in der Betreffzeile. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Verbraucherschützer fordern härtere Strafen
Damit würde ein solches Vergehen lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Gunnar Bender vom Internetanbieter AOL ist dies zu wenig. Er forderte für Spammer einen Straftatbestand zu schaffen, um die Versender international per Rechtshilfeabkommen verfolgen zu können. AOL-Konkurrent T-Online wäre dagegen mit einem Bußgeld für die Versender einverstanden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bezweifelte dagegen, dass die Höhe des Bußgeldes abschreckende Wirkung entfaltet. Der Verband regte in seiner Stellungnahme eine Geldbuße bis zu 450.000 Euro an.
Weitgehende Einigkeit herrschte darüber, dass die Verfolgung von Spam-Versendern nicht den lokalen Behörden überlassen werden dürfe. Die Vorstellung die Ordnungsämter kümmerten sich "morgens um Hundehaufen, nachmittags Spammer" sei absurd, sagte der Vertreter des Heise Zeitschriften Verlages, Joerg Heidrich. Er befürwortete wie auch andere Experten, diese Aufgabe einer Bundesbehörde zu übertragen. Ins Gespräch gebracht wurden für diese Aufgabe die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Datenschutzbeauftragten.
Neuregelung trifft auch die legalen Versender
Die Wirtschaftsvertreter wehrten sich gegen eine generelle Kennzeichnungspflicht für Werbesendungen per elektronischer Post. Das sei nicht nur eine Überregulierung sondern "ein Drama", sagte Bitkom-Vertreter Volker Kitz. Damit würde sämtliche Werbung per Mail unter Generalverdacht gestellt. Auch der Rechtsanwalt Niko Härting kritisierte den Gesetzentwurf, weil er nicht diejenige treffe, die jetzt schon rechtswidrig handelten. Er bemängelte, dass nicht zwischen wettbewerbsrechtlich zulässiger und unlauterer Werbung unterschieden werde. Die Bußgeldbestimmungen könnten auch für rechtlich einwandfreie Werbemails zutreffen.
Einig waren sich die Experten, dass der Kampf gegen den Werbemüll nur auf internationaler Ebene erfolgreich geführt werden kann. Denn nur ein kleiner Teil der Spam-Versender stammt aus Deutschland. Doch selbst bei einem international koordinierten Vorgehen laufen die Ermittlungen häufig ins Leere, da sich Spams zunehmend über so genannte Zombie-PCs verschickt werden. Dabei handelt es sich um mit Viren verseuchte Rechner, die von den Spammern über diese Schadprogramme ferngesteuert werden.