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Merken   Drucken   01.04.2008, 09:27 Schriftgröße: AAA

Informatiker hoffen auf Gerichte  

In der Softwarebranche wächst nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz in der Informationstechnik die Hoffnung, dass auch der umstrittene "Hackerparagraf" vor Gericht kippen könnte. von Hadi Stiel (Bad Camberg)
Diese im August 2007 eingefügte Ergänzung im Strafrecht könnte "wohl als Nächstes vom Bundesgerichtshof zu Fall gebracht werden," sagte Robert Niedermeier, Rechtsanwalt der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft in München. Ziel des neuen Paragrafen 202c des Strafgesetzbuchs ist es, die Computerkriminalität zu bekämpfen. Unter Strafe steht "das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Hacker-Tools, die nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen", heißt es im Gesetzestext.
Das Problem: "Auch die Software für Penetrationstests und Antivirenscanner arbeiten mit dem gleichen Code. Allerdings in diesem Fall, um das Geschäft der Unternehmen vor solchen Angriffen zu schützen", sagte Lars Weimer, bei Ernst & Young verantwortlich für Informationssicherheit im Bankenbereich. "Der Paragraf ist derart schwammig gefasst, dass selbst einzelne Funktionen komplette Programme ins rechtliche Abseits befördern können", empörte sich Niedermeier. Es bestehe "die Gefahr einer Überkriminalisierung". Der Tätigkeitsbereich von Teilen der IT-Branche könne "in die Illegalität abrutschen".
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries  (SPD) versuchte zu beschwichtigen: "Der gutwillige Umgang mit Programmen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen wird durch den Hackerparagrafen nicht erfasst", schrieb sie in einem Brief an die Branche. Denn für eine Straftat müsse es sich um eine Software handeln, deren Zweck die Begehung einer Computerstraftat ist. Weimer wundert sich: "Genau hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Denn der Zweck kann aus der Programm-Machart vor Gericht fehlgedeutet werden."
Unter anderem erschwert der neue Paragraf die Herstellung von Software gegen Onlinedurchsuchungen, bei denen eingeschleuste Programme Festplatten durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Verfahren kürzlich nur unter strengen Auflagen für verfassungsgemäß erklärt und gleichzeitig ein neues Grundrecht geschaffen: auf "Integrität informationstechnischer Systeme". Auf dieses wollen sich nun die Gegner des Hackerparagrafen berufen.
  • Aus der FTD vom 01.04.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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