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Merken   Drucken   20.01.2006, 11:40 Schriftgröße: AAA

Justiz durchsucht Google nach Pornoseiten   

Das US-Justizministerium hat den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber Google durchsuchen lassen. Die Regierung will damit an Daten über Sex-Seiten herankommen, die Internet-User über Suchmaschinen finden und herunterladen.
Der Hauptsitz von Google in Mountain View/Kalifornien   Der Hauptsitz von Google in Mountain View/Kalifornien
Google  hatte sich, im Gegensatz zu anderen Suchmaschinenbetreibern, geweigert, die Daten herauszugeben. Daraufhin reichte das Justizministerium Klage bei einem Gericht in Kalifornien ein, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Abfrage-Daten dazu beitragen sollen, Verstöße gegen ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor Pornographie im Internet zu verhindern.
Das Ministerium verlangte von Google die Herausgabe der Abfrage-Daten für eine Million Web-Adressen über den Zeitraum von einer Woche. Andere Suchmaschinenbetreiber wie Yahoo  und AOL  hatten dem Verlangen zumindest teilweise nachgegeben. Allerdings gaben sie nach eigenen Angaben keine Daten heraus, die auf die Person der Nutzer schließen lassen.
"Gefahr für Privatsphäre"
Marc Rotenberg vom Zentrum für Elektronische Privatinformation im Netz sagte, die Klage zeige, wie groß die Gefahr für die Privatsphäre im Netz sei. "Es ist klar, dass all diese Online-Unternehmen Informationen sammeln, die von Interesse für Rechtsverschärfungen sind."
Google-Anwältin Nicole Wong sagte, das Verlangen der Regierung gehe zu weit. "Wir hatten lange Diskussionen mit ihnen, aber wir konnten das Problem nicht lösen." Wong kündigte an, dass sich Google dem Vorstoß weiter energisch widersetzen werde.
Die Regierung will mit Hilfe der Abfrage-Daten herausfinden, wie häufig Internet-User bei ihrer Suche auf pornographische und sonstiges für Kinder gefährliche Seiten stoßen und wie effektiv Filtersoftware solche Seiten findet, heißt es in dem Antrag an das Gericht. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen hatten eine Verschärfung des 1998 verabschiedeten Kinderschutzgesetzes verhindert. Ein Bundesberufungsgericht entschied zweimal, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstoße. Das Oberste Gericht wies den Fall zurück an ein Bezirksgericht.
Yahoo und AOL geben Daten heraus
Ein Sprecher von Yahoo sagte, man habe Abfragedaten nur auf einer sehr begrenzten Basis weitergegeben und keinerlei persönlich identifizierbaren Informationen. Ein AOL-Sprecher sagte, das Unternehmen habe die eingegebenen Suchbegriffe eines Tages herausgegeben. Ähnlich äußerte sich Microsoft .
Google begründete die Ablehnung auch damit, dass durch die Herausgabe der Daten Geschäftsgeheimnisse verletzt und die persönlichen Daten der Nutzer öffentlich würden. Die Regierung versicherte, dass sie die Daten geheim halten werde und dass es nicht um persönliche Informationen gehe.
  • FTD.de, 20.01.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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