Demnach hat Intel per Exklusivvertrag mit der Media-Saturn-Holding dafür gesorgt, dass Konkurrenten wie der Chiphersteller AMD ihre Produkte nicht über den größten deutschen PC-Händler verkaufen können. Einem Zulieferer hatte der Zentraleinkauf von Media-Saturn im Frühjahr mitgeteilt, nach einem Modellwechsel keine elektronischen Geräte mehr von ihm einzukaufen.
Unverblümt heißt es in dem Ablehnungsschreiben, Media-Saturn kaufe prinzipiell keine Produkte mit AMD-Prozessoren, da man "eine entsprechende Vereinbarung mit Intel" habe. Als Gegenleistung für das auf Intel -PC beschränkte Sortiment soll Media-Saturn Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe erhalten haben.
Experten sehen in der Praxis einen klaren Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. "Ein marktbeherrschender Hersteller darf keine exklusiven Vertriebspartner haben", sagte der Kartellrechtler Philipp von Dietze von der Hamburger Kanzlei Brödermann & Jahn. Intel hat bei PC-Prozessoren einen Marktanteil von 80 Prozent.
Bereits im August 2005 hatte das Kartellamt wegen eines laufenden Kartellverfahrens der EU-Kommission Intels Geschäftsräume in München durchsucht. Die Auswertung der beschlagnahmten Dokumente dauert noch an. Die Behörden könnten gegen Intel und Media-Saturn Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängen.
Zum weiteren Vorgehen wollte das Kartellamt nicht Stellung nehmen. Intel und Media-Saturn lehnten jeden Kommentar ab.
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