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Merken   Drucken   04.12.2007, 16:39 Schriftgröße: AAA

T-Mobile behält Exklusivrechte auf iPhone  

Sieg für die Telekom im Streit um das Apple-Handy: Die Telekom-Tochter T-Mobile darf das iPhone nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts exklusiv in Deutschland vermarkten.
Das Gericht hob damit am Dienstag eine einstweilige Verfügung auf, die Konkurrent Vodafone  erwirkt hatte. Diese hatte T-Mobile untersagt, das iPhone nur in Verbindung mit einem 24-Monatsvertrag unter Sperrung anderer Mobilfunknetze anzubieten. Dagegen hatte T-Mobile Widerspruch eingelegt Das Landgericht erklärte nun, es sehe keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Kartellrecht. Allerdings kann Vodafone gegen das Urteil Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Das iPhone von Apple  wird seit Anfang November in Deutschland vertrieben. Zunächst verkaufte die Telekom-Tochter das Handy nur zusammen mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze, dem sogenannten SIM-Lock. Nach der einstweiligen Verfügung vom 12. November musste T-Mobile das iPhone auch ohne SIM-Lock und als Einzelgerät ohne Vertrag verkaufen.

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  • FTD.de, 04.12.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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