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Merken   Drucken   27.10.2006, 14:51 Schriftgröße: AAA

Telefon-Abzockern geht es an den Kragen

Die Bundesnetzagentur geht massiv gegen die neuen Maschen der Telefon-Betrüger vor. 237 Rufnummern wurden bereits abgeschaltet.

Die Regulierungsbehörde untersagte nach Angaben vom Freitag mehr als 80 Netzbetreibern und Diensteanbietern, Rechnungen für rechtswidrig genutzte Telefonnummern auszustellen und einzutreiben. Die Behörde forderte die Verbraucher auf, weitere Fälle zu melden. Jede Beschwerde erleichtere der Bundesnetzagentur das Vorgehen gegen Telefon-Spam.

In den vergangenen sechs Monaten hat die Behörde bereits 237 Rufnummern wegen Missbrauchs für so genannte Ping-Anrufe oder für Gewinnversprechen abschalten lassen. Für 78 dieser Rufnummern dürfen außerdem Gebühren nicht mehr eingetrieben werden. Damit würden nicht nur die Kunden vor Zahlungen geschützt, auch der Geldfluss zu den Spammern versiege.

Die Tricks der Abzocker

Bei so genannten Ping-Anrufen wird die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit". Wer unbedacht die angezeigte Nummer wählt, hat schon Geld verloren. Denn der Anruf führt zu einer teueren 0900-er oder 0137-er-Nummer. Ein anderer derzeit gängiger Trick sind Bandansagen, mit denen dem Angerufenen ein garantierter Gewinn eines höheren Geldbetrags verkündet wird. Um das angeblich gewonnene Geld zu kommen, müsse der Angerufene eine bestimmte Nummer wählen - die dann wieder zu einem teuren Mehrwertdienst führt.

Spamming sei kein Kavaliersdelikt, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Spamming ist eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht." Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern sei seines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen.

Welche Rufnummern vom Vorgehen der Behörde betroffen sind, können Verbraucher auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachlesen. Dort findet sich auch ein Beschwerdeformblatt und weitere Hinweise.

  • AP, 27.10.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland
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