Telekom muss Wiederverkauf eigener Dienste zulassen
Die Deutsche Telekom hat vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Sie scheiterte mit ihrem jahrelangen Versuch, einen Wiederverkauf ihrer Dienste und Produkte durch Konkurrenten auf dem deutschen Markt zu verhindern.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass die Telekom verpflichtet sei, ihren Wettbewerbern wesentliche Leistungen zum Wiederverkauf zur Verfügung zu stellen. "Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb ist nicht auf diejenigen Anbieter beschränkt, die diese Leistungen auf der Grundlage einer eigenen Netzstruktur erbringen, sondern schließt die so genannten Reseller ein", hieß es in einer am Abend veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts.
Die Telekom wehrt sich seit Jahren mit aller Macht gegen die Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, wonach das marktbeherrschende Unternehmen seinen Wettbewerber die eigenen Produkte und Dienste zum Weiterverkauf auf eigene Rechnung (so genanntes Resale) anbieten muss. Vor Gericht unterlag die Telekom wiederholt und betrieb eine grundsätzliche juristische Klärung vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht. Das marktbeherrschende Unternehmen rechnet mit deutlichen Geschäftseinbußen durch Resale.
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