PIN-TAN-Verfahren: Nach Einloggen mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) kann der Bankkunde mit einer Transaktionsnummer (TAN), die er selbst aus einer in der Regel in Papierform vorliegenden Liste auswählen kann, eine Transaktion freigeben. Die Papierliste hat ihm die Bank zur Verfügung gestellt. Die TAN verbraucht sich dann mit der Transaktion.
Das Verfahren gilt sicherheitstechnisch als anfällig für Phishing- und Trojanerangriffe und als nicht mehr zeitgemäß. Derzeit hat es etwa noch die Targobank im Einsatz, wird es aber 2011 einstellen. Ihren Kunden offeriert die Bank aber eine Online-Sicherheits-Garantie und verspricht ihren Kunden, Geldbeträge zu ersetzen, die durch Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte verfügt wurden. Um die Garantie zu bekommen, muss man sich lediglich bei der Bank registrieren und im Fall des Falles Strafanzeige umgehend erstatten.
Einige Onlinebroker, die kein Banking, sondern nur Brokerage anbieten und Überweisungen in aller Regel nur auf Referenzkonten zulassen, wie etwa die OnVista Bank, arbeiten sogar nur mit Username und PIN. Wenn Unbefugte allerdings an die Zugangscodes kommen, können sie zumindest das Depot kapern und darin großen Schaden anrichten, indem sie etwa werthaltige Aktien verkaufen und Penny Stocks kaufen, um diese Werte zu pushen.