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Merken   Drucken   22.10.2008, 16:15 Schriftgröße: AAA

Vorratsdatenspeicherung: BT Deutschland bleibt Schnüffeln erspart  

Bei ihrer Leidenschaft fürs Datensammeln hat die Bundesregierung eine empfindliche Niederlage erlitten. Die deutsche Tochter der British Telecom wehrte sich erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie sei zu teuer für die Firma, entschied ein Gericht. von Annette Berger (Hamburg)
BT Deutschland ist vorerst nicht verpflichtet, die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das Unternehmen dürfe nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn es die Infrastruktur zum Datensammeln nicht bereithalte, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am vergangenen Freitag. Der Beschluss ist seit Dienstag Abend auf der Website des Gerichts nachzulesen. Der Fall liegt zudem beim Bundesverfassungsgericht, das in einem Eilverfahren den Streit entscheiden soll.
Das seit Anfang des Jahres geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung besagt, dass Telefonfirmen technische Daten von Gesprächen sechs Monate lang speichern müssen. Ab Januar wird diese Regel auf die Online-Kommunikation ausgeweitet. Die Behörden erhoffen sich dadurch Hinweise auf Straftäter. Inhalte von Gesprächen werden nicht gespeichert - dafür aber, wer wann mit wem kommuniziert. Aus der Telekombranche hagelt es seit Monaten Kritik an dem Gesetz. Die Speicherung erfordere eine aufwendigere Infrastruktur als die, die die Unternehmen derzeit hätten. Hohe Kosten seien die Folge.

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  • FTD.de, 22.10.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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