"Wenn die Politik die Entschädigung für Datenabfragen durch die Polizei nicht endgültig regelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Unternehmen weiter in Vorleistung gehen werden", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner der FTD. Die Politik sei "deshalb gut beraten, schnell die überfälligen Regelungen zu treffen", so Grützner. Schließlich hätten die Länder "nichts davon, wenn ihre Polizeibehörden keine Daten mehr erhalten".
Die Kosten für die Abfrage von Verbindungsdaten entwickeln sich damit zum zweiten Stolperstein für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Bürgerrechtler laufen gegen die Regelung aus Datenschutzgründen Sturm. Das Bundesverfassungsgericht behandelt dazu bereits eine Massenklage von 34.000 Bürgern. Seit Anfang des Jahres sind Telekommunikationsunternehmen gesetzlich verpflichtet, alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und Mobilfunk für sechs Monate zu speichern und sie Ermittlungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Zum 1. Januar 2009 soll diese Überwachungsmaßnahme auch auf alle Internetverkehrsdaten ausgeweitet werden.
Ob es zu dazu kommt, ist allerdings fraglich. Der Geschäftskundenanbieter BT Germany hatte vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht Berlin erstritten, vorerst keine Daten sammeln zu müssen. In einem Eilverfahren entschieden die Richter, dass die British-Telecom-Tochter so lange keine Infrastruktur zum Speichern von Daten ihrer Kunden bereithalten muss, wie die finanzielle Entschädigung des Unternehmens für den Zusatzaufwand nicht geregelt ist. Damit kippten sie eine Strafanordnung der Telekomaufsichtsbehörde Bundesnetzagentur.
In der Telekommunikationsbranche wird nun mit weiteren Klagen gerechnet. "Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen - und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Bernhard Rohleder. VATM-Chef Grützner fügte hinzu, vor allem börsennotierte Unternehmen seien womöglich bald gezwungen, zum Schutz ihrer Aktionäre vor Gericht zu ziehen. Der Internetverband Eco verwies auf Großbritannien, das bei Umsetzung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung die betroffenen Unternehmen großzügig entschädigt hat.