Am Anfang nahm Holger Patecki die Sache noch auf die leichte Schulter: "Ich dachte, ich schreibe einfach ein paar Worte zurück, und dann hat sich die Geschichte für mich erledigt." Der Onlinehändler aus Paderborn verkauft beim Internet-Auktionshaus Ebay Handtaschen. "Und zwar nur Handtaschen." Darauf legt er Wert, denn vor Gericht wird seine Produktpalette darüber entscheiden, ob er zahlen muss oder nicht.
Der Verkäufer hat eine Abmahnung von dem Berliner Rechtsanwalt Dr. M. bekommen, weil seine Artikelbeschreibungen nicht den Vorschriften des Wettbewerbsrechts entsprachen. "Ich hatte vergessen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Kunde nach dem Kauf eine schriftliche Widerrufsbelehrung bekommt", sagt Patecki. Ein teurer Formfehler, wie der Pa-derborner nach mehreren Google-Abfragen und einigen Telefonaten feststellen musste.
Denn der Rechtsanwalt, der da gegen ihn vorgeht, hat es unter Onlinehändlern bereits zu zweifelhafter Berühmtheit gebracht. Hunderten hatte Dr. M. erst eine Abmahnung ins Haus geschickt und ihnen wenig später eine saftige Anwaltsrechnung präsentiert. Honorare in der Größenordnung von 500 bis 700 Euro sind die Regel. Mehrere Gerichte haben sich schon mit den dubiosen Praktiken des Anwalts beschäftigen müssen. Den Richtern des Landgerichts Heilbronn platzte der Kragen: Sie nannten Dr. M. in einer Urteilsbegründung einen "Abmahnanwalt", was dieser aber nicht auf sich ruhen lässt.
Online-Händler im Visier
Abmahnanwälte sind so etwas wie die Spürhunde des Internets. Sie schnappen schon den kleinsten Rechtsverstoß auf und mahnen die oft hilflosen Internetnutzer gnadenlos ab. Treffen kann es im Prinzip jeden, doch vor allem kleine Onlinehändler geraten zunehmend ins Visier der findigen Advokaten. Eine fehlende Widerrufsbelehrung, ein abgekürzter Vorname im Impressum, ein kopiertes Bild - Gründe für eine Abmahnung findet man im Internet schnell und zahlreich.
Einige Online-Shops und Internetunter-nehmen machen sich dabei zu willfährigen Komplizen, denn hinter jeder Abmahnung muss formell ein Mitbewerber stehen, in dessen Auftrag der Anwalt vorgeht. So tauchen immer wieder Internetunternehmen auf, die im ganz großen Stil abmahnen. In einigen Fällen überschreiten die Anwaltskosten gar den Jahresumsatz der abmahnenden Unternehmen. Der Verdacht: Abmahnanwälte und Klienten machen gemeinsame Sache und treffen Absprachen, wonach die von den Opfern eingeforderten Gebühren aufgeteilt werden. Zahlt ein Händler nicht, wird dem Abmahner keine Anwaltsrechnung ausgestellt. Ein rechtswidriger Pakt, der nur einem einzigen Zweck dient: Kasse machen.
Holger Patecki jedenfalls hat jetzt auch einen Anwalt und ist fest entschlossen, sich zu wehren. "Da mach ich nicht mit, der Kerl kriegt keine Knete von mir", sagt der Händler aus Paderborn. Sein Ärger ist berechtigt. Immerhin steckt hinter seinem angeblichen Konkurrenten ein Schuhhändler. Und Patecki verkauft doch nur Handtaschen. Ob er tatsächlich von einem echten "Konkurrenten" abgemahnt wurde, ist also fraglich. Notfalls will Patecki deshalb durch alle Instanzen ziehen. Westfalen können stur sein.
Abmahnungen als Selbstzweck
Dabei sind Abmahnungen prinzipiell ein sinnvolles Rechtsinstrument. Im Idealfall sollen sie helfen, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden und teure Prozesse zu verhindern. "Gäbe es das Wettbewerbsrecht nicht, würde jeder im Internet machen, was er will", sagt der Rostocker Anwalt Johannes Richard, der pro Jahr eine vierstellige Zahl von Abmahnopfern vertritt. Zum Problem wird das Ganze erst, wenn die Abmahnung zum Selbstzweck wird und die Anwaltsgebühren im Vordergrund stehen. Johannes Richard schätzt die Zahl der Abzocker-Anwälte bundesweit auf zehn bis 15 - maximal. "Doch diese Kollegen gehen mit einer unglaublichen Energie zu Werke."