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  Cebit 2010 FTD-Serie: Grün und wolkig

Die Cebit steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der Sicherheit. Zudem spielen Themen wie Green-IT und Cloud Computing vom 2. bis zum 6. März wieder eine wichtige Rolle in Hannover. FTD.de präsentiert in seinem Spezial Fakten, Neuigkeiten und Hintergründe.

Merken   Drucken   01.03.2010, 16:13 Schriftgröße: AAA

Datenschutzdebatte: IT-Branche auf Konfrontationskurs mit Politik

Ausgerechnet zur weltgrößten Computermesse Cebit geraten IT-Branche und deutsche Politik kräftig aneinander. Nach den Attacken von Verbraucherschutzministerin Aigner gegen Google schießt die Industrie mit ungewohnter Schärfe zurück. von Andrej Sokolow und Christof Kerkmann
Seit Wochen ereifert sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) über die "Datensammelwut" des Internet-KonzersGoogle . Jetzt schimpft der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer, zum CeBIT- Auftakt am Montag über "Spielverderber, die auf der Tribüne sitzen" und "Politiker, die Ängste schüren".
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner kämpft gegen Google   Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner kämpft gegen Google
Scheers Vorwurf: Die Bundesregierung habe keine klare IT-Strategie. In verschiedenen Ministerien würden einzelne Aspekte herausgegriffen, "ein Minister sagt eins, ein anderer was anderes" - es fehle aber eine ganzheitliche, zu Ende gedachte Betrachtung.
Die Lösung schlug Scheer schon am Wochenende in einem "Spiegel"-Interview vor. "Wir brauchen einen Internetstaatsminister, ähnlich wie der Kulturstaatsminister im Kanzleramt", forderte er. Schon das Hin und Her beim Internetsperrgesetz gegen Kinderpornografie offenbare, dass es einer Koordinierung bedürfe.
Das Problem allerdings ist schon die Frage: Wie definiert man IT- Politik? Ist es die flächendeckende Versorgung ländlicher Regionen mit schnellen Internet-Leitungen, für die Berlin sich so stark macht? Sind es die Rahmenbedingungen für High-Tech-Unternehmen? Ist es die sensible Frage des Datenschutzes und staatlicher Eingriffe wie der Vorratsdatenspeicherung, mit der einsehbar ist, wer wann wo im Internet unterwegs war? Und: Wer ist überhaupt zuständig?
Gerade beim Datenschutz sendet die Politik widersprüchliche Signale aus, wie der Fall "Street View" wieder einmal zeigt. Google will seinen Kartendienst "Maps" um detaillierte Fotos von Straßenzügen erweitern. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner  kritisiert, dieser Rundumblick offenbare "private Vorlieben" und ermögliche es, die Sicherung der Haustür auszuspionieren. Jeder könne Abbildungen von sich und seinem Eigentum verfremden oder entfernen lassen, kontert Google.
Screenshot von Googles "Street View"   Screenshot von Googles "Street View"
Pikant: Selbst Datenschützer sehen die vermeintliche "Datenkrake" Google nicht unbedingt im Unrecht. "Gegen die Abbildung von Gebäuden, Grundstücken und Kfz sowie von anderen Gegenständen im Rahmen des Straßenpanoramas bestehen datenschutzrechtlich keine durchgreifenden Bedenken", schrieb der Jurist Prof. Johannes Caspar in einem Gutachten für den Schleswig-Holsteinischen Landtag, bevor er Datenschutzbeauftragter in Hamburg wurde.
In seinem neuen Job hatte der Rechtsexperte, dessen Behörde für Google zuständig ist, einen 13-Punkte-Katalog mit Forderungen zur Umsetzung von "Street View" aufgestellt. Bislang zeigen sich die Datenschützer aus dem Norden zufrieden. Geplant sei, dass alle Punkte bis zur Veröffentlichung erfüllt sind. In den USA gibt es den Dienst seit bald drei Jahren ohne größere Probleme. Bitkom-Präsident Scheer sagt, sein Haus in den USA sei auch auf so einem Google-Bild drauf, "und ich freue mich darüber."
Datenschützer fürchten Verhaltensprofile
Während die Verbraucherschutzministerin bei "Street View" Google in die Schranken weisen will, gerät die Bundesregierung mit dem seit 2008 gültigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung selbst in die Kritik von Datenschützern. Telekommunikationsunternehmen müssen seither alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen sechs Monate lang speichern. Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge der Strafverfolgung Zugriff auf die Daten, wenn ein Richterbeschluss vorliegt.
Auch wenn es sich dabei um technische Daten und nicht um die Inhalte der Gespräche handelt: Datenschützer befürchten, dass sich damit ein detailliertes Verhaltens- und Bewegungsprofil erstellen lässt. "Verkehrsdaten tragen ein hohes Überwachungspotenzial in sich", warnen Kriminologie-Experten vom Max-Planck-Institut. Sie seien besser als andere Daten geeignet, Beziehungen aufzuzeigen und Informationen über den einzelnen herauszufinden. 35.000 Bürger klagten gegen das Gesetz, das Bundesverfassungsgericht will an diesem Dienstag ein Grundsatzurteil fällen.
  • dpa, 01.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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