Das Landgericht München hat die von Leo Kirch beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bank abgelehnt. Mit der Verfügung wollte der Medienunternehmer mehr Zeit für den Verkauf seiner Springer-Aktien gewinnen.
"Der Antrag auf Einstweilige Verfügung wird zurückgewiesen", sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag in München bei der Verkündung des Urteils. Der 40-prozentige Anteil Leo Kirchs am Springer-Verlag dient der Deutschen Bank als Pfand für einen Kredit über 720 Mio. Euro. Der Medienunternehmer wollte eine Verwertung der Beteiligung durch das Institut verhindern und selbst einen Käufer suchen. Er hatte der Deutschen Bank vorgeworfen, sie habe ihn beim Verkauf behindert.
Kirch spricht derzeit mit dem Schweizer Verlag Ringier über einen Verkauf des Aktienpakets, dessen Wert allgemein auf rund 800 Mio. Euro taxiert wird. Nach der Entscheidung des Landgerichts München kann die Deutsche Bank jetzt allerdings über Kirchs Springer-Anteil verfügen und selbst nach einem Käufer suchen.
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