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Merken   Drucken   28.10.2009, 15:53 Schriftgröße: AAA

Die Kopierfalle, Teil 3: Verlage: Abkassieren bei den Abschreibern  

Deutsche Presseverlage bekommen, was sie lange fordern: Ein Gesetz, das die illegale Verbreitung ihrer Produkte im Web bremsen soll. Dass es wirkt, bezweifeln Experten jedoch. von Lutz Knappmann
Geschafft! Monatelang haben Vorstände und Lobbyexperten der deutschen Verlagshäuser Entscheidungsträger der Politik in Berlin bearbeitet. Ihren Erfolg können sie nun schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag nachlesen: Schwarz-Gelb strebt ein "Leistungsschutzrecht für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an". Für die Verlage ist diese bürokratendeutsche Formulierung ein zentraler Baustein, um journalistische Produkte auch im Zeitalter des Internets profitabel vermarkten zu können. Kommt das Leistungsschutzrecht, so hoffen sie, verdienen nicht mehr so viele andere an den Inhalten mit, die in ihren Häusern erstellt werden.
Das Web stellt die Verlage vor ihre größte Herausforderung: Leser können dort die meisten Inhalte kostenlos bekommen, die Werbekunden folgen ihnen. Auflagen und Werbeerlöse gedruckter Titel sind rückläufig, die Werbekrise tut ein Übriges. Die wenigsten Verleger haben bisher tragfähige Geschäftsmodelle im Netz gefunden - dafür aber eine Erkenntnis gewonnen: In der digitalen Welt können sie nicht mehr kontrollieren, wer ihre Erzeugnisse wie verwertet. Es ist kompliziert geworden, Urheberrechte durchzusetzen, weil Texte und Bilder sich einfach vervielfältigt verbreiten lassen.
Vor allem die illegale Nutzung von Texten und Bildern treibt die Verlage um. Rund 200 Printhäuser haben sich seit Juni europaweit der "Hamburger Erklärung" zum Schutz geistigen Eigentums im Netz angeschlossen. Zwar versuchen viele Häuser inzwischen, ihre Inhalte mit speziellen Suchprogrammen aufzuspüren. Doch der Aufwand, die Rechte auch durchzusetzen, ist groß. Und: Wo fängt Diebstahl überhaupt an?

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  • FTD.de, 28.10.2009
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