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Merken   Drucken   23.03.2011, 06:59 Schriftgröße: AAA

Digitale Buchsammlung: Gericht stoppt Google Books

Bücher im Netz und das gratis? Nein, sagt ein amerikanisches Gericht und versetzt Googles Projekt damit einen Dämpfer. Ein Vergleich, den das Unternehmen mit amerikanischen Autoren und Verlegern geschlossen hat, ginge zu weit, so die Begründung.
Die weitreichenden Pläne des Internet-Konzerns Google zur Digitalisierung von Millionen von Büchern haben einen Dämpfer erhalten. Ein US-Richter kippte einen Vergleich des Unternehmens mit amerikanischen Autoren und Verlegern. Danach hätte Google  im Gegenzug für die Zahlung von 125 Mio. Dollar das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.
Google darf vorerst keine urheberrechtlich geschützten Büchern ...   Google darf vorerst keine urheberrechtlich geschützten Büchern einscannen und veröffentlichen
"Der Vergleich würde einfach zu weit gehen", schrieb der New Yorker Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. "Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten." Zudem sieht der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstößt, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen.
Der Richter bezog sich bei seiner Argumentation neben einem Nein des US-Justizministeriums ausdrücklich auch auf Bedenken aus Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich hatte sich gegen den Bücher-Deal ausgesprochen. Zudem hatten sich mehrere deutsche Autoren und Verlage sowie deren Interessenvertretungen in dem seit Jahren laufenden Verfahren zu Wort gemeldet.
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Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008; er wurde 2009 nach heftiger Kritik aus Europa aber bereits einmal überarbeitet. Die Entscheidung des Richters sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen.
Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt "Google Books" stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht. Daneben bietet Google auch E-Books an.
Neben dem europäischen Literaturbetrieb hatten sich auch der Software-Konzern Microsoft  und der Online-Händler Amazon gegen den weitreichenden Vergleich gewandt. Microsoft konkurriert mit Google im Internetsuchgeschäft. Durch den Bücher-Deal würde Google hier noch mächtiger, stellte der Richter fest. Amazon  verkauft elektronische Bücher.
Richter Chin selbst wies allerdings einen Weg zur Annahme des Vergleichs: Er schlug vor, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet (das sogenannte "opt-in"). Bislang ist im Vergleich genau das Gegenteil vorgesehen: Rechteinhaber müssen der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen ("opt-out").
"Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern", schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt "Google Books" erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.
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Microsoft 23,223 EUR   +0,72%  0.166
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  • dpa, 23.03.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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Google 471,554 EUR   -1,48% 
Intel 20,481 EUR   +0,19% 
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