FTD.de » IT + Medien » Medien+Internet » Gericht stoppt Google Books
Merken   Drucken   23.03.2011, 06:59 Schriftgröße: AAA

Digitale Buchsammlung: Gericht stoppt Google Books

Bücher im Netz und das gratis? Nein, sagt ein amerikanisches Gericht und versetzt Googles Projekt damit einen Dämpfer. Ein Vergleich, den das Unternehmen mit amerikanischen Autoren und Verlegern geschlossen hat, ginge zu weit, so die Begründung.

Die weitreichenden Pläne des Internet-Konzerns Google zur Digitalisierung von Millionen von Büchern haben einen Dämpfer erhalten. Ein US-Richter kippte einen Vergleich des Unternehmens mit amerikanischen Autoren und Verlegern. Danach hätte Google  im Gegenzug für die Zahlung von 125 Mio. Dollar das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.

Google darf vorerst keine urheberrechtlich geschützten Büchern ...   Google darf vorerst keine urheberrechtlich geschützten Büchern einscannen und veröffentlichen

"Der Vergleich würde einfach zu weit gehen", schrieb der New Yorker Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. "Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten." Zudem sieht der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstößt, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen.

Der Richter bezog sich bei seiner Argumentation neben einem Nein des US-Justizministeriums ausdrücklich auch auf Bedenken aus Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich hatte sich gegen den Bücher-Deal ausgesprochen. Zudem hatten sich mehrere deutsche Autoren und Verlage sowie deren Interessenvertretungen in dem seit Jahren laufenden Verfahren zu Wort gemeldet.

Kursinformationen und Charts
   [ %
   [ %
  •  
  • blättern

Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008; er wurde 2009 nach heftiger Kritik aus Europa aber bereits einmal überarbeitet. Die Entscheidung des Richters sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen.

Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt "Google Books" stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht. Daneben bietet Google auch E-Books an.

Neben dem europäischen Literaturbetrieb hatten sich auch der Software-Konzern Microsoft  und der Online-Händler Amazon gegen den weitreichenden Vergleich gewandt. Microsoft konkurriert mit Google im Internetsuchgeschäft. Durch den Bücher-Deal würde Google hier noch mächtiger, stellte der Richter fest. Amazon  verkauft elektronische Bücher.

Richter Chin selbst wies allerdings einen Weg zur Annahme des Vergleichs: Er schlug vor, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet (das sogenannte "opt-in"). Bislang ist im Vergleich genau das Gegenteil vorgesehen: Rechteinhaber müssen der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen ("opt-out").

"Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern", schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt "Google Books" erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

14:48:30 Kursinformationen und Charts
Name aktuell  absolut  
    % 
    % 
    % 
  • dpa, 23.03.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Immobilien-Kompass
Immobilien-Kompass Deutschlands beste Wohnlagen

Preise, Mieten und Prognosen für Deutschlands Metropolen und Regionen mit detaillierten Übersichtskarten

Jetzt eigene Wohnlage prüfen

 
Anstatt FTD.de lese ich künftig ... Zum Ergebnis
Alle Umfragen
In eigener Sache
  • An Kiosks in der ganzen Republik hieß es am letzten Erscheinungstag der FTD: Zeitung vergriffen! Der Hype um die Schlussausgabe trieb merkwürdige Blüten. Der Verlag druckte 30.000 Exemplare nach. Wer keines abbekam - bestellen ist möglich. mehr

  •  
  • blättern
Zwischen Leben und Arbeiten
Work-Life-Balance

Die FTD hat zusammen mit dem GfK Verein die umfassendste bundesweite Studie zum Thema Work-Life-Balance veröffentlicht. Die Ergebnisse und mehr zum Thema finden Sie hier. Die Studie können Sie hier kaufen. mehr

Folgen Sie der FTD auf Twitter
Werden Sie Fan der FTD auf Facebook
  • Sie waren ein Herzstück der Zeitung und pointiert, scharf, teils brillant: Ihre Kolumnen, Leitartikel und Kommentare haben die FTD entscheidend geprägt. Zum letzten Mal: Unsere Kolumnisten sagen, was Sache ist. mehr

  •  
  • blättern
© 1999 - 2013 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbasierte Online Werbung | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

Geldanlage | Altersvorsorge | Versicherung | Steuern | Arbeitsmarkt | Energiewende | Ökostrom | Auto | Quiz | IQ-Test | Allgemeinwissen | Solitär | Markensammler