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Merken   Drucken   06.02.2006, 20:33 Schriftgröße: AAA

Dossier: Parteien prüfen Reform des Kartellrechts  

Als Reaktion auf Springers gescheiterten TV-Einstieg, lässt die große Koalition mögliche Änderungen am deutschen Kartellrecht prüfen. Währenddessen will das Kartellamt den RTL-Komplettkauf des Nachrichtensenders N-TV untersagen. von Ulrike Sosalla und Lutz Meier, Berlin
Die Generalsekretäre von CDU, CSU und SPD, Ronald Pofalla, Markus Söder und Hubertus Heil, sollen Unionskreisen zufolge darüber beraten, wie sich die bestehenden Regeln für Firmenzusammenschlüsse besser in Einklang mit EU-Recht und den veränderten Bedingungen der Globalisierung bringen lassen. Kanzlerin Angela Merkel berichtete dem CDU-Präsidium am Montag von einem entsprechenden Auftrag des Koalitionsausschusses an die Generalsekretäre. Konkrete Vorstellungen oder Zeitpläne gebe es noch nicht, hieß es.
Hintergrund der Initiative ist die gescheiterte Übernahme des TV-Konzerns Pro Sieben Sat 1  durch den Axel-Springer-Verlag. Vergangenen Monat hatte das Kartellamt den Kauf mit dem Argument untersagt, dass dabei eine zu große Marktmacht entstehen würde. Die Entscheidung hatte vor allem in der Union erneut Kritik laut werden lassen, das deutsche Kartellrecht benachteilige heimische Investoren.
"Wettbewerbsloses Duopol"
Auch den Expansionsplänen des Bertelsmann-Konzerns setzte das Kartellamt am Montag enge Grenzen. In einer Abmahnung drohten die Wettbewerbshüter damit, die Komplettübernahme des Nachrichtensenders N-TV durch Bertelsmanns Fernsehtochter RTL  zu untersagen. N-TV gehört bislang jeweils zur Hälfte der deutschen TV-Gruppe und dem US-Medienkonzern Time Warner. Im November hatte RTL die Time-Warner-Anteile gekauft, um N-TV stärker in die Sendergruppe zu integrieren. Das bliebe RTL verwehrt, sollte das Kartellamt bei seiner Auffassung bleiben. Bertelsmann ist indirekt auch an der FTD beteiligt.
Aus Sicht der Wettbewerbshüter bilden die RTL-Gruppe (mit Vox, Super RTL und RTL 2) und Pro Sieben Sat 1 (mit Kabel 1 und N 24) im TV-Markt ein "wettbewerbsloses Duopol". Gemeinsam können sie demnach Konkurrenten vom Markt fernhalten und etwa Werbekunden die Bedingungen diktieren. "Wir haben im Fall Springer festgestellt, dass es im Fernsehwerbemarkt eine oligopolistische Struktur gibt", sagte am Montag Kartellamtspräsident Ulf Böge der FTD. "Das ist die Betrachtung, die wir auch hier zu Grunde legen." Das Kartellamt behandle aber natürlich jeden Fall für sich. RTL könne nun Vorschläge machen, um eine Untersagung abzuwenden. "Wir werden das Gesprächsangebot nutzen", sagte ein RTL-Sprecher.
Bleibt das Kartellamt bei seiner harten Linie, muss sich der TV-Konzern darauf einstellen, dass ihm jeder weitere Zukauf in Deutschland verwehrt bleibt. Beim Sender RTL 2 will die namengebende RTL-Gruppe schon seit Jahren ihre Partner herauskaufen, die hier sogar die Mehrheit besitzen. Auch beim Kindersender Super RTL würde die Bertelsmann-Tochter zugreifen, sollte Partner Disney aussteigen.
22:21:39 Kursinformationen und Charts
Name aktuell  absolut  
RTL Group 69,7 EUR   -0,43%  -0.3
  • Aus der FTD vom 07.02.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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