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Merken   Drucken   04.10.2011, 13:39 Schriftgröße: AAA

EuGH zu TV-Vermarktung: Fußballfans droht Preisschock

Kommentar Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur TV-Vermarktung scheint auf den ersten Blick, als könnte kein Fußballfan was dagegen haben. Doch in seiner Konsequenz dürfte es die großen Pay-TV-Anbieter mächtiger machen - und das Fußballschauen teurer. von Bernhard Hübner
Es kommt selten vor, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil solche Begeisterung auslöst. "Fußballschauen wird billiger", titeln Medien schon wenige Minuten nach dem Spruch der Luxemburger Richter. Die hatten über den Fall einer britischen Wirtin entschieden, die in ihrer Kneipe statt mit einem teuren britischen Pay-TV-Abo Fußballspiele lieber mit einem billigen griechischen Satellitendecoder zeigte.
Heraus kam ein Urteil, das den kompletten europäischen Sportrechte- und Pay-TV-Markt neu ordnet. Griechische Anbieter dürfen den großen Sky-Sendern von Medienunternehmer Rupert Murdoch Konkurrenz machen - und Abos in England oder Deutschland verkaufen. Die Fußball-Ligen dürfen zudem Übertragungsrechte nicht mehr exklusiv für jedes EU-Land einzeln vergeben.
Das klingt wie ein Richterspruch, gegen den kaum ein europäischer Fußballfan etwas haben könnte. Doch in seiner Konsequenz dürfte das Urteil die großen Pay-TV-Anbieter noch mächtiger machen - und das Fußballschauen für viele Europäer teurer.
Denn wenn Sportrechte nicht mehr für jedes Land einzeln vergeben werden dürfen, gibt es bei der nächsten Ausschreibung keine Chance mehr für Fernsehstationen aus Malta, Griechenland oder Portugal zu guten Preisen an Senderechte für die großen quotenträchtigen Fußball-Ligen wie die britische Premier League oder die Bundesliga zu kommen.
Deren Rechte dürften nach dem Willen der EU-Richter bald in einem Paket für ganz Europa vergeben werden. Und die können sich nur wenige leisten. Zum Beispiel Rupert Murdochs Sky-Sender. Mit ihren Milliardenbudgets können sie leicht die relevanten Sportrechte für den europäischen Markt zusammenkaufen und ihre Programme dann per Satellit in die europäischen Länder senden, wo bislang nationale Exklusivverträge eine Verbreitung verhinderten.
Das EuGH wollte mit seinem Urteil durchsetzen, dass eine britische Wirtin Pay-TV zu griechischen Preisen abonnieren darf. Am Ende könnten die Richter bewirkt haben, dass die Griechen, ebenso wie der Rest Europas, in Zukunft für ihre gewohnten Fußballspiele britische Preise zahlen müssen.
  • FTD.de, 04.10.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 04.10.2011 17:52:55 Uhr   rijukan: So ganz nebenbei...

    ... sind öffentliche Aufführungen, in Kneipen oder Public Viewing, derzeit mit jedem Sky-Privatabo möglich. Warum? Na, laut BGH ist das Fußballspiel selbst nicht urheberrechtsfähig! Nur die Hymne der Europa League und, äh, deren Vorspann. Nun also: kurz T Bildschirm verdunkeln, et viola! Halt. der Kommentar dürfe auch unheberrechtsfähig sein. Also Radio-Liveübertragung draufschalten. Auch nett.

  • 04.10.2011 16:59:33 Uhr   rijukan: hin und her
  • 04.10.2011 15:47:22 Uhr   egghat: Der Kunde bestimmt den Preis ...
  • 04.10.2011 15:13:49 Uhr   XYZ: Zweifel
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