Die Empörung über diesen Schritt war groß. Der Ministerpräsident und die Industrie- und Handelskammer (IHK) des Landes - beide betreiben eigene Facebook-Fanpages - setzten sich ebenso zur Wehr wie der Branchenverband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein, der meinte, dass der Wirtschaftsstandort geschädigt werde. Die Empörung resultiert anscheinend aus einer einfachen Erwägung: Was derart gut ankommt und millionenfach in Deutschland und in der Welt genutzt wird, das kann doch nicht verboten sein.
Das ULD ist anderer Meinung und hat deshalb eine kleine Zahl ausgewählter Webseitenbetreiber im Oktober abgemahnt. Der Grund: Fanpages und "Gefällt mir"-Buttons geben den Internetnutzern weder eine hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten. Dies aber verlangen sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz. Ebenso wenig rechtlich gerechtfertigt ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA, also im datenschutzfernen Ausland.
Facebook reagierte elektrisiert. Waren vorangegangene Kontaktversuche des Landeszentrums für Datenschutz wegen Einzelbeschwerden bis dahin folgen- und fruchtlos, so sucht das US-Unternehmen jetzt den Dialog mit den Datenschützern in Kiel. Inzwischen fanden zwei Gespräche, eine Ausschusssitzung im Landtag in Kiel und eine im Deutschen Bundestag in Berlin statt. Diese Gespräche verliefen zwar äußerst freundlich und sachlich.
Was aber bislang nicht erfolgte: eine Änderung des rechtswidrigen Angebots. Dabei wurde dem Konzern inzwischen hinreichend und deutlich klargemacht, was alles geändert werden muss. Die Datenschützer sind keine wild gewordenen Technikignoranten. Sie tun ihre Pflicht, indem sie versuchen, den Datenschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Da Facebook in Irland und den USA direkt nicht zu erreichen ist, werden die Webseitenbetreiber eben in Deutschland zur Verantwortung gezogen. Nun wird behauptet, unsere Aufsichtsämter seien gar nicht verantwortlich. Dies sieht das ULD anders: Behörden und Unternehmen können kein rechtswidriges Internetangebot nutzen und dann geltend machen, für die Rechtswidrigkeit sei ein ausländisches Unternehmen zuständig.
Auch das vorgetragene Argument, die ULD-Abmahnaktion verzerre den Wettbewerb, ist an den Haaren herbeigezogen. Den Wettbewerb verzerren eben jene gegenüber den sich rechtskonform verhaltenden Webseitenanbietern, die problematische Angebote wie das von Facebook einbinden. Das Problem von Fanpages und der Einbindung fremder Webseiten beschränkt sich keinesfalls auf das dominierende soziale Netzwerk, sondern betrifft beispielsweise auch Google Plus.