Die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) kündigte am Dienstag ein hartes Vorgehen an. "Wir können nicht länger zuschauen, wie sich andere unter Berufung auf eine fehlgeleitete, unbegründete Rechtsauslegung mit unserer Arbeit davonmachen", sagte AP-Verwaltungsratschef Dean Singleton.
In Deutschland erneuerte der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlags, Mathias Döpfner , seine Forderung nach einem gesetzlichen Leistungsschutzrecht für Verlage. Zuvor hatte Rupert Murdoch , Chef des US-Medienkonzerns News Corp. , gezielt die Internetsuchmaschine Google angegriffen. "Sollten wir Google erlauben, all unsere Urheberrechte zu stehlen?" Die Antwort müsse heißen: "Danke, aber nein danke", so Murdoch auf einer Kabelkonferenz in Washington. Eine australische Zeitung zitiert Robert Thomson, Chefredakteur des zur News Corp. gehörenden "Wall Street Journal", mit den Worten: "Es besteht kein Zweifel, dass manche Websites als Parasiten oder moderne Bandwürmer in den Eingeweiden des Internets zu betrachten sind."
Angesichts dramatisch einbrechender Werbeerlöse suchen die Medienhäuser fieberhaft nach Einnahmequellen. Ihre Werbeumsätze im Internet können die Rückgänge im klassischen Geschäft nicht kompensieren. Zudem bieten die Verlage ihre Inhalte im Netz meist kostenlos an, Bezahlmodelle haben sich nicht durchsetzen können. Nun versuchen sie, zumindest die Exklusivität ihrer Inhalte im Web zu sichern. "Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright", sagte Springer-Chef Döpfner.
Die Medienhäuser zielen dabei nicht nur auf Suchmaschinen wie Google, die ihre journalistischen Inhalte bündeln, sondern auch gegen andere professionelle "Aggregatoren", etwa Unternehmen, die Onlinetexte in Pressespiegeln weitergeben oder Fremdbeiträge zu Marketingzwecken auf ihrer eigenen Homepage einbinden - und damit gegen das Urheberrecht verstoßen.
"Im Netz ist das Unrechtsbewusstsein angesichts des verbreiteten kostenlosen Contents verkümmert", sagte Dirk Platte, Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Springer-Chef Döpfner betonte daher: "Hier ist der Gesetzgeber gefragt." Bislang beschränken sich die deutschen Bemühungen aber auf Gespräche mit der Politik. "Da muss mehr Zug rein", sagte ein Beteiligter.
Schon jetzt hätten die Verlage juristische Handhabe: "Das Werk als solches ist urheberrechtlich geschützt, unabhängig davon, ob es im Netz kostenlos oder gegen Bezahlung angeboten wird", sagte Marcus Schreibauer, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Lovells. Das Urheberrecht liegt beim Autor, der dem Verlag ein teilweises oder vollständiges Nutzungsrecht einräumt. "Einfacher wäre es, wenn der Verlag ein originäres Leistungsschutzrecht hätte. Das kennen wir etwa aus der Musikindustrie", so VDZ-Justiziar Platte. "Der Autor hielte dann das Recht am einzelnen Beitrag, der Verwerter am gesamten Werk, also etwa einer Zeitschrift."
Teil 2: Warum das Aufspüren von Verstößen schwierig ist